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17.3938 · Motion · 2017-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

In Kommission des Ständerats

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament eine Anpassung der Postgesetzgebung vorzulegen, welche folgende Grundsätze aufweist:

1. Von der Post wird eine mittel- bis langfristige Planung der Poststellen verlangt. Diese Planung hat in Absprache mit den Kantonen und Gemeinden zu erfolgen und einen situationsbezogenen Schliessungsvorlauf (bezüglich Personal, Kundenbedürfnissen, Demografie usw.) in einer Grössenordnung von etwa drei Jahren zu enthalten.

2. Wird eine Poststellenschliessung nach diesem Planungshorizont in Erwägung gezogen, hat die Post aufzuzeigen, wie sie die Qualität der postalischen Dienstleistungen langfristig sichern will.

3. Wird eine Poststelle in eine Agentur umgewandelt, hat die Post dafür zu sorgen, dass diese Agentur langfristig den Kundenbedürfnissen entspricht.

4. Die Post ist verpflichtet, die Agenturnehmer so auszubilden, dass eine den Poststellen adäquate Qualitätserbringung möglich ist.

Begründung

Die Post hat mit ihrem Vorgehen bei der Schliessung von Poststellen und insbesondere bei der Kommunikation der Schliessungsentscheide viel Unmut bei den betroffenen Gemeinden und Regionen, bei der Bevölkerung und beim Gewerbe hervorgerufen. Damit Transparenz herrscht über die weitere Vorgehensweise, damit Gemeinden und Direktbetroffene die nötigen Anpassungsschritte vornehmen können und damit die Postdienstleistungen auch zukünftig in derselben Qualität angeboten werden können, wird eine entsprechende Änderung der Postgesetzgebung verlangt.

Wir verlangen bewusst nicht ein abruptes Ende der Poststellenschliessungen, sondern akzeptieren, dass die Post ihr Angebot den Bedürfnissen der Kunden anpassen muss. Der Unmut bei Gemeinden und Regionen ist aber Ausdruck dafür, dass den effektiven Bedürfnissen der Betroffenen nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Dies ist deshalb auf gesetzlicher Ebene zu korrigieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Um der zunehmenden Digitalisierung und dem rückläufigen Briefvolumen Rechnung zu tragen und gleichzeitig die Eigenfinanzierbarkeit der Grundversorgung gewährleisten zu können, reagiert die Schweizerische Post im Bereich des Postnetzes, indem sie eigenbetriebene Poststellen vermehrt durch Agenturlösungen ersetzt oder in bestimmten Gebieten einen Hausservice einrichtet.

Die Post hat im Herbst 2016 ihre Netzstrategie mit einem Zeithorizont bis 2020 kommuniziert. Sie hat angekündigt, die laufende Entwicklung der Zugangsmöglichkeiten in den kommenden Jahren weiterzuführen. Gleichzeitig soll der Dialog mit den betroffenen Kantonen, Gemeinden und der Bevölkerung intensiviert werden. Gestützt auf die mit jedem Kanton geführten Gespräche hat die Post im Juni 2017 ein Gesamtbild zur Netzentwicklung bis 2020 kommuniziert.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die von der Post umgesetzten Massnahmen als Leistungsabbau wahrgenommen werden können. Tatsache ist, dass die Netzstrategie der Post mehr Zugangspunkte für die Bevölkerung vorsieht als heute und das Briefvolumen wie auch die Zahlungen am Schalter weiter sinken werden. Die Strategie der Post ist somit grundsätzlich richtig. Es stellt sich aber die Frage des Tempos und der Ersatzlösungen. Der Bundesrat hat in seinem Evaluationsbericht zum Postgesetz im Januar 2017 die besondere Betroffenheit einzelner Personen oder Regionen anerkannt und hat gleichzeitig angekündigt, mit einer Studie die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft hinsichtlich der Grundversorgungsdienste im Postbereich zu untersuchen, bevor gesetzgeberische Schritte beschlossen werden.

Im August 2017 wurde ausserdem unter der Leitung des Bundesamtes für Kommunikation eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, des Städteverbands, des Gemeindeverbands, des Gewerbeverbands, der Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete sowie der Post eingesetzt. Ihr Auftrag ist es, unter Einbezug obenerwähnter Studie Lösungsansätze zur Ausgestaltung des Postnetzes auszuarbeiten, damit der Bundesrat bis Mitte 2018 unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen das weitere Vorgehen und allfällige gesetzgeberische Schritte festlegen kann.

Vor diesem Hintergrund ist es verfrüht, im jetzigen Zeitpunkt über eine Anpassung der Postgesetzgebung zu entscheiden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.