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17.3968 · Postulat · 2017-10-20

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, innerhalb der laufenden Legislatur in einem Konzept aufzuzeigen, wie den Risiken begegnet werden kann, die mit der Verwendung der dreizehnstelligen AHV-Nummer (AHVN13) als einziger Personenidentifikationsnummer verbunden sind.

Zudem ist aufzuzeigen, wie der Datenschutz bei der Verwendung von Personenidentifikationsnummern durch Kantone, Gemeinden und Dritte verbessert werden kann.

Dabei ist die Beurteilung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten zu berücksichtigen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Problematik bei der Verwendung der dreizehnstelligen AHV-Nummer (AHVN13) bewusst, ist seit deren Einführung im Jahr 2008 doch eine starke Ausweitung der systematischen Verwendung zu beobachten. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement des Innern nach eingehenden Diskussionen am 1. Februar 2017 beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zu Änderungen der Bestimmungen des AHV-Rechts vorzulegen, mit der die systematische Verwendung der AHVN13 im Behördenverkehr unter klar definierten Bedingungen geregelt wird. Um diese Arbeiten nicht zu verzögern, wird der erste Teil des Postulates gemäss der laufenden Planung unter Berücksichtigung der Studie Basin umgesetzt.

Der zweite Teil des Postulates zum Datenschutz im Zusammenhang mit der Verwendung anderer persönlicher Identifikationsnummern als der AHVN13 wird in einem separaten Bericht behandelt.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.