Lexipedia

17.4180 · Motion · 2017-12-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung der Gesetzgebung vorzulegen, um Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten in den Verkaufsstellen, die auch Kinder und Jugendliche zu ihrer Kundschaft zählen, zu verbieten.

Begründung

Fangen Jugendliche bis zu ihrem 21. Lebensjahr nicht an zu rauchen, werden sie mit grosser Wahrscheinlichkeit ihr ganzes Leben lang nicht rauchen. 57 Prozent der Raucherinnen und Raucher haben damit begonnen, als sie noch minderjährig waren.

Der Bundesrat wurde vom Parlament beauftragt, Kinder und Jugendliche vor Tabak zu schützen. Dazu gehört auch, dass sie in Zukunft besser vor der Werbung für Tabakprodukte geschützt werden. Die Zahl der Kantone, die Plakat- und Kinowerbung für Tabakprodukte verboten haben, ist in den letzten Jahren gestiegen. Seither sind die Verkaufsstellen der zentrale Ort für Werbung und Verkaufsförderung. Ein Grossteil der Verkaufsstellen sind Kioske, zu deren Stamm- und Laufkundschaft auch Schülerinnen und Schüler gehören.

Die Resultate des Projekts zur Beobachtung der Marketingstrategien für Tabakprodukte, das 2014 in der Westschweiz durchgeführt wurde, zeigen, wie stark in den Verkaufsstellen für Tabak geworben wird:

- 78 Prozent der Kioske, 89 Prozent der Tankstellenshops und 27 Prozent der Lebensmittelgeschäfte machen Werbung für Tabakprodukte.

- In 36 Prozent der Kioske, 26 Prozent der Tankstellenshops und 22 Prozent der Lebensmittelgeschäfte ist die Werbung auch von aussen sichtbar.

- 40 Prozent der Kioske, 41 Prozent der Tankstellenshops und 21 Prozent der Lebensmittelgeschäfte platzieren die Werbung auf der Augenhöhe von Kindern.

- 55 Prozent der Kioske, 48 Prozent der Tankstellenshops und 26 Prozent der Lebensmittelgeschäfte platzieren die Tabakwerbung in der Nähe von Bonbons, Kaugummis und anderen Süssigkeiten.

Die farbigen Zeichnungen und die sorgfältige grafische Gestaltung der Werbung tragen ebenfalls dazu bei, dass Tabakwaren für sehr junge Menschen attraktiver werden.

Die Studienergebnisse zeigen, dass es in Verkaufsstellen, in denen sich das Sortiment auch an Kinder und Jugendliche richtet, notwendig ist, die Tabakwerbung von der Werbung für Produkte für Kinder und Jugendliche zu trennen. Das soll auch für die Werbung für E-Zigaretten mit ihrer Anziehungskraft auf Kinder und Jugendliche gelten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 den zweiten Vorentwurf für ein Tabakproduktegesetz (TabPG) in die Vernehmlassung geschickt (www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Laufende > EDI). Gegenüber dem ersten Entwurf des TabPG wurden gemäss Auftrag des Parlamentes, das die Vorlage im Dezember 2016 an den Bundesrat zurückgewiesen hatte, Änderungen im Bereich der Werbeeinschränkungen vorgenommen. Die im ersten Entwurf vorgesehenen Werbeverbote in Kinos, auf Plakaten und in der bezahlten Presse wurden dabei gestrichen.

Gemäss Auftrag des Parlamentes soll der Kinder- und Jugendschutz insbesondere mit dem Verbot von speziell an Minderjährige gerichteter Werbung gestärkt werden. Um Letzteres zu konkretisieren, wird im zweiten Vorentwurf ein Werbeverbot für Tabakprodukte und E-Zigaretten in Gratiszeitungen, im Internet und an einigen strategischen Orten in den Verkaufsstellen vorgesehen. Zum Schutz der Jugend soll vermieden werden, dass die Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten leicht von Kindern gesehen wird. Werbung darf nach dem Vorentwurf nicht mehr neben Bonbons, Kaugummis oder Süssigkeiten oder auf Augenhöhe der Kinder platziert werden.

Der Bundesrat wird nach der Vernehmlassung entscheiden, ob weitere Anpassungen am Vorentwurf angezeigt sind. Dabei ist auch der Rückweisungsbeschluss des Parlamentes zu berücksichtigen.

Schon heute können die Kantone in ihren Gesetzgebungen die Werbung an der Verkaufsstelle einschränken.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Verbot von Tabakwerbung in Verkaufsstellen | Lexipedia | Lexipedia