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17.4189 · Postulat · 2017-12-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird gebeten aufzuzeigen, wie im Rahmen der Regionalpolitik des Bundes die Infrastrukturförderung so angepasst werden kann, dass auch Infrastrukturen, die zur Standortattraktivität von Gemeinden und Regionen beitragen, gefördert werden können.

Begründung

Mit der Einführung der neuen Regionalpolitik (NRP) im Jahr 2008 fand betreffend Infrastrukturförderung ein radikaler Kurswechsel statt. Die NRP hat eine Abkehr von der Förderung sogenannter Basisinfrastrukturen vollzogen und hat sich damit von einem ausgleichsorientierten Ansatz distanziert. Im Rahmen der NRP werden nur noch wertschöpfungsorientierte Entwicklungsinfrastrukturen mit Darlehen gefördert. Dieser Ansatz erscheint zwar im Grundsatz richtig, doch besteht ein erheblicher Interpretationsspielraum, der in der Praxis oft sehr restriktiv ausgelegt wird. In Zukunft müssten auch Infrastrukturen, welche zur Steigerung der Standortattraktivität beitragen, förderungswürdig sein. Bei der Projektbewilligung dürfen somit nicht nur rein betriebswirtschaftliche Kriterien im Vordergrund stehen, sondern es müssen auch regional- und volkswirtschaftliche Überlegungen einbezogen werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Evaluation des bis 2007 geltenden Investitionshilfegesetzes hatte gezeigt, dass auf die Förderung der Wohnattraktivität ausgerichtete Infrastrukturen nicht die gewünschten regionalwirtschaftlichen Impulse bewirken. Die neue Regionalpolitik (NRP) wurde deshalb darauf ausgerichtet, "Entwicklungsinfrastrukturen", d. h. wertschöpfungsorientierte und den Export aus der Region ankurbelnde Projekte, mit Bundesmitteln zu unterstützen. Der Bund anerkennt dabei durchaus den Nutzen und die Notwendigkeit von lokal orientierten Infrastrukturen. Diese sowie Basisinfrastrukturen sollen aber nach Ermessen der regionalen Behörden über kantonale Mittel bereitgestellt werden, dies unter anderem unter Zuhilfenahme von Mitteln der Lastenausgleichsgefässe gemäss Nationalem Finanzausgleich (NFA), aus welchen Kantone, die durch ihre geografisch-topografische oder soziodemografische Situation übermässig belastet sind, Beiträge erhalten.

Diese grundsätzliche Aufgabenteilung soll weiterhin nicht infrage gestellt werden. Infrastrukturen, welche zur Steigerung der Standortattraktivität beitragen, sind bereits heute förderungswürdig, sofern sie wertschöpfungsorientiert und nicht ausschliesslich auf die Befriedigung lokaler Bedürfnisse ausgerichtet sind. Der im Postulat geforderte Spielraum in der Anwendung der NRP besteht somit bereits.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.