Wirkt die Regionalpolitik in strukturschwachen Bergdörfern nicht mehr?
17.4248 · Interpellation · 2017-12-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Walliser Gemeinde Albinen will künftig den Wohnungsbau damit fördern, dass neue Bewohner unter 45 Jahren mit einem bewilligungsreifen Bauprojekt Geldbeträge erhalten. Dies wirft grundlegende Fragen zum Funktionieren der Regionalpolitik des Bundes auf. Ich bitte in diesem Zusammenhang den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Fördermöglichkeiten sieht die Regionalpolitik des Bundes spezifisch für strukturschwache Regionen und Gemeinden vor?
2. Wie kann das Instrumentarium der Regionalpolitik des Bundes gestärkt werden, damit es in strukturschwachen Gemeinden und Regionen gezielter wirkt?
3. Welche Anpassungen auf Gesetzesstufe sind dazu erforderlich?
4. Welche anderen Sektoralpolitiken müssen angepasst werden, damit Berggemeinden für ihre Bewohner und potenzielle Neuzuzüger vergünstigten Wohnraum zur Verfügung stellen können?
Begründung
Die Abwanderung macht immer mehr Berggemeinden erheblich zu schaffen. Viele Junge ziehen ins Unterland und hinterlassen Dörfer, die immer mehr zu Orten nur für Touristen und Pensionierte mutieren. Sinn und Zweck der Regionalpolitik des Bundes im Berggebiet ist seit jeher, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Es muss auch für junge Familien im Berggebiet auf Dauer lebenswert sein. Das Beispiel der Gemeinde Albinen zeigt, dass die aktuelle Regionalpolitik des Bundes nicht in ausreichendem Umfang die gewünschte Wirkung entfaltet. Ein Umdenken und eine Überprüfung der aktuellen Mittel und gesetzlichen Rahmenbedingungen ist dringend angezeigt. Es braucht wirksame Mittel und keine "Pflästerlipolitik". Ein auf Dauer entvölkertes Berggebiet ist Gift für den Zusammenhalt in unserem Land und muss um jeden Preis verhindert werden.
Stellungnahme des Bundesrates
Die neue Regionalpolitik (NRP) zielt darauf, die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen zu stärken und deren Wertschöpfung zu erhöhen. So trägt sie zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen, zur Erhaltung einer dezentralen Besiedlung und zum Abbau regionaler Disparitäten bei.
Die Berggebiete sind neben dem ländlichen Raum und den Grenzregionen wichtige Zielgebiete der NRP.
Die Regionalpolitik fokussiert sich auf die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung; dies insbesondere aufgrund der Erfahrungen mit dem Investitionshilfegesetz (IHG), welche aufzeigten, dass die Förderung der Wohnattraktivität die Abwanderung nicht verhindern konnte.
Die Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:
1. Die Berggebiete und ihre strukturschwachen Räume sind Zielgebiete der NRP, die Kantone können dort NRP-Projekte unterstützen, welche der Bund mitfinanziert. Zusätzlich kann der Bund strukturschwache Regionen über Artikel 13 Buchstabe b des Bundesgesetzes über Regionalpolitik (SR 901.0) unterstützen.
2. Die NRP bietet eine geeignete Grundlage, um in strukturschwächeren Regionen wirtschaftliche Potenziale zu fördern. Eine Evaluation des Mehrjahresprogrammes 2008-2015 zur Umsetzung der neuen Regionalpolitik zeigte, dass sich die Konzeption der NRP mit der Ausrichtung der Regionalpolitik, den Förderinstrumenten und Förderschwerpunkten sowie mit der Aufgabenteilung und Zusammenarbeit mit den Kantonen bewährt hat. Gestützt darauf wurde das Mehrjahresprogramm 2016-2023 zur Umsetzung der neuen Regionalpolitik erarbeitet und vom Parlament im Februar 2015 gutgeheissen. Dennoch untersucht der Bund im Rahmen der Erfüllung des Postulates Brand 15.3228 zurzeit, wie das Instrumentarium der Regionalpolitik des Bundes gezielter auf die Herausforderungen des Berggebiets eingehen kann. Der Bundesrat betrachtet das Postulat als Chance, die Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete in Sachen wirtschaftlicher Entwicklung zu schärfen. In diesem Rahmen werden unter anderem Massnahmen für strukturschwache Regionen geprüft.
3. Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen ist nicht erforderlich. Über Artikel 13 Buchstabe b des Bundesgesetzes über Regionalpolitik hat der Bund die Möglichkeit, strukturschwache Räume speziell zu fördern.
4. Auf Bundesebene fokussiert das seit 2003 geltende Wohnraumförderungsgesetz (WFG; SR 842) auf den gemeinnützigen Wohnungsbau und bietet verschiedene Finanzierungshilfen an. Auch wenn gemeinnützige Wohnbauträger vor allem in städtischem Gebiet tätig sind, sind in jüngerer Zeit auch in verschiedenen Bergregionen Wohnbauprojekte unterstützt worden. Dabei stehen oft Familien, junge Einheimische oder ältere Personen im Fokus. Die Kantone und Gemeinden sind frei, entsprechende Förderprogramme in ihrem Verantwortungsbereich umzusetzen und diese gezielt auf ihre spezifischen Bedürfnisse auszurichten. Dies hat beispielsweise der Kanton Wallis getan.
Antwort des Bundesrates.