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17.4256 · Interpellation · 2017-12-15

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Am 15. April 2018 tritt das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier in Kraft. Diese Dossiers bieten den grossen Vorteil, dass sie zeit- und ortsunabhängig eingesehen werden können. So stehen einem Arzt bei einem Notfall sofort alle wichtigen Daten zur Verfügung. Es erhöht für den Patienten auch die Sicherheit einer Diagnose, wenn ein vollständiges Informationsbild zur Verfügung steht. Zudem ist ein elektronisches Patientendossier langfristig auch kostensparend. So können beispielsweise Doppeluntersuchungen vermieden werden. Diese zentrale Sammlung von behandlungsrelevanten Informationen unterstützt sowohl Ärzte und Gesundheitsfachleute als auch Patientinnen und Patienten.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wo steht die Umsetzung der Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD)?

2. Ist er bereit, dem Parlament ein Nachfolgeprojekt betreffend EPD vorzulegen, welches bspw. die Verpflichtung aller medizinischen Dienstleister enthält?

3. Wie wird die Bevölkerung informiert und sensibilisiert, damit sie den Nutzen und Profit sieht, ihre persönlichen Daten für das EPD freizugeben?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG, SR 816.1) ist am 15. April 2017 in Kraft getreten. Angeboten wird das elektronische Patientendossier (EPD) in Zukunft von dezentralen "Stammgemeinschaften" oder "Gemeinschaften", d. h. von organisatorischen Zusammenschlüssen verschiedener Gesundheitseinrichtungen wie Spitälern, Arztpraxen, Apotheken oder Spitex-Organisationen. Diese müssen vor der Aufnahme des Betriebs ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Inzwischen gibt es in allen Regionen der Schweiz Aktivitäten zum Aufbau einer Stammgemeinschaft oder Gemeinschaft. So sind beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) bis Mitte Oktober 2017 bereits zehn Gesuche für Finanzhilfen zum Aufbau einer Stammgemeinschaft nach den Artikeln 20 bis 23 EPDG eingegangen. Damit eine Kommunikation zwischen den verschiedenen Stammgemeinschaften möglich wird, muss der Bund verschiedene zentrale Abfragedienste aufbauen. Deren Aufbau kann wie geplant im Frühling 2018 abgeschlossen werden. Bereits auf Ende 2017 konnten die Anpassungen an der Identifikationsdatenbank der Zentralen Ausgleichsstelle abgeschlossen werden, sodass die neue Patientenidentifikationsnummer vergeben und gepflegt werden kann.

Gleichzeitig haben erste, Ende September 2017 durchgeführte Tests gezeigt, dass es bei den technischen Detailspezifikationen der Integrationsprofile, auf denen die technische Umsetzung des EPD basiert, noch konzeptionelle Mängel gibt. Hierfür sollen in den kommenden Monaten unter Einbezug aller betroffenen Akteure neue Lösungen gesucht werden, sodass per Mitte 2019 - nach nochmaligen Tests - das revidierte Ausführungsrecht zum EPDG in Kraft gesetzt werden kann.

Die ersten Zertifizierungen von Stammgemeinschaften können somit voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2019 abgeschlossen werden. Am geplanten Einführungstermin für die Bevölkerung im Frühjahr 2020 kann nach aktuellem Planungsstand festgehalten werden.

2. Wie in der Antwort auf die Frage 1 ausgeführt, liegt der Fokus der laufenden Arbeiten zu den rechtlichen Grundlagen auf der Überarbeitung der technischen Vorgaben (Integrationsprofile), weitere Anpassungen an den rechtlichen Grundlagen sind zurzeit nicht geplant. Zur Frage der Verpflichtung aller Gesundheitsfachpersonen, ein elektronisches Patientendossier anzubieten, wird sich der Bundesrat im Frühling 2018 äussern, und zwar im Rahmen der vertieften Diskussion über die verschiedenen Massnahmen, die von der Expertengruppe im Bericht "Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung" vorgeschlagen wurden.

3. Die angemessene Information und Begleitung der Einführung des EPD mit diversen Kommunikationsmassnahmen erachtet der Bundesrat als wichtig. Der Bund hat darum E-Health Suisse, die Kompetenz- und Koordinationsstelle von Bund und Kantonen, gemäss Artikel 15 EPDG damit beauftragt, die Kantone und die Stammgemeinschaften dabei zu unterstützen, die Bevölkerung, die Gesundheitsfachpersonen und weitere interessierte Kreise über das EPD zu informieren. Seit 2016 werden die Inkraftsetzung des EPDG und die Einführung des EPD aus kommunikativer Sicht vorbereitet. Diese Arbeiten berücksichtigen allerdings die verschiedenen Umsetzungsphasen wie Aufbau der Stammgemeinschaften und Gemeinschaften, Zertifizierung sowie Betrieb der Stammgemeinschaften und Gemeinschaften. Kommunikationsaktivitäten an die Adresse der Bürgerinnen und Bürger sind darum erst dann vorgesehen, wenn das EPD organisatorisch und technisch etabliert ist und in weiten Teilen der Schweiz auch angeboten werden kann. Der Bundesrat geht aktuell davon aus, dass dies frühestens Ende 2019 bzw. Anfang 2020 der Fall sein dürfte.

Antwort des Bundesrates.