Bewertung von Bauwerken und Ortsbildern hinsichtlich Aufnahme ins Isos. Kriterien klären
17.4308 · Motion · 2017-12-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Visos, SR 451.12) um einen Anhang 2 zu ergänzen, welcher einen verbindlichen Kriterienkatalog dafür enthält, was als schützenswertes Ortsbild von nationaler Bedeutung zu qualifizieren ist bzw. welche Kriterien zwingend erfüllt werden müssen, um in das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz aufgenommen zu werden. Hierfür sind das Methodenhandbuch zur Erstellung des Isos bzw. die Weisungen über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (Wisos) vom 1. Dezember 2017 dahingehend zu überarbeiten, dass die Aufnahmekriterien konkretisiert, die Zielsetzung des RPG für eine Siedlungsentwicklung nach innen berücksichtigt und vermehrt Schwerpunkte gesetzt werden. Zudem sind die zuständigen Parlamentskommissionen in geeigneter Form einzubinden.
Begründung
Die im Natur- und Heimatschutzgesetz festgehaltene Zielsetzung für das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder (Isos) beinhaltet die Verpflichtung des Bundes zur Erstellung eines Inventars von Objekten, welchen nationale Bedeutung zukommt. Trotz der baurechtlich und politisch zunehmenden Bedeutung des Isos finden sich nach wie vor weder in einem Gesetz noch in einer Verordnung verbindliche Kriterien für die Beurteilung, wann ein Ortsbild ein schützenswertes Ortsbild von nationaler Bedeutung ist und entsprechend ins Isos aufgenommen werden muss.
Da namentlich in städtischen Gebieten zunehmend Spannungsfelder und Zielkonflikte entstehen, weil ganze im Isos inventarisierte Strassenzüge und Quartiere faktisch nicht mehr verändert werden dürfen, aber gleichzeitig eine Verdichtung erreicht werden soll, erscheint es zwingend, die Aufnahmekriterien ins Isos klar zu regeln.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 17. Januar 2018 in Erfüllung des Postulates Fluri 16.4028, "Schweizer Ortsbilder erhalten", festgehalten, dass die massgebenden Grundsätze und das Verfahren für die Bezeichnung der Objekte des Isos klar und verbindlich in der Wisos vom 1. Dezember 2017 geregelt sind und keiner grundsätzlichen Überprüfung bedürfen. Der Bundesrat ist bereit, die für die Auswahl der Objekte massgebenden Grundsätze in der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Visos) darzulegen. Um die Umsetzung der Siedlungsentwicklung nach innen sowie den Ortsbildschutz im Rahmen der Interessenabwägung weiter zu verbessern, erteilte er dem EDI und dem UVEK den Auftrag, diesbezügliche Empfehlungen zu entwickeln und einen allfälligen Handlungsbedarf bezüglich Erhebung und Anwendung des Isos zu prüfen. Die Anliegen des Motionärs werden in dieser Prüfung aufgenommen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.