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17.5119 · Fragestunde. Frage · 2017-03-02

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Vorentwurf für die Revision des Datenschutzgesetzes ist bis 4. April in der Vernehmlassung. Wenn mehrere Personen der Meinung sind, dass ihre Daten nicht korrekt bearbeitet wurden, lässt ihnen das Datenschutzgesetz nicht die Möglichkeit einer "Sammelklage" offen. Folglich müssen sie ihre Rechte einzeln geltend machen, obwohl die Zusammenlegung der Verfahren mehr Gewicht hätte und ihre Bearbeitung vereinfacht würde.

Warum wird nicht die Möglichkeit einer "Sammelklage" in das Datenschutzgesetz aufgenommen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.

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