17.5170 · Fragestunde. Frage · 2017-03-08
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Gemäss dem Rundschreiben 2017/05 der Finma definiert sich die Auslandaktivität der Personenversicherungen nach dem Wohnort des Versicherten im Moment des Vertragsabschlusses. Die Auslandaktivität ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Dieses Rundschreiben wurde am 7. Dezember 2016 publiziert und trat am 1. Januar 2017 in Kraft.
Angesichts dieser sehr kurzen Umsetzungsfrist, was sieht der Bundesrat vor, um den Privatversicherern Zeit zu geben, sich zu adaptieren?