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18.3511 · Interpellation · 2018-06-13

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Vor dem Hintergrund der Digitalisierung sämtlicher Gesellschaftsbereiche ist die Schweiz zunehmend von einigen wenigen digitalen Informationssystemen und Schlüsselkomponenten abhängig. Die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit der neuen digitalen Prozesse und Anwendungen hängt wesentlich von derjenigen ihrer Komponenten ab. Bei den meisten dieser in höchstem Mass sicherheitsrelevanten Komponenten handelt es sich um geschlossene, eigentumsgeschützte Technologien aus dem Ausland, die keiner Inspektion durch inländische Stellen unterzogen werden können. Wie verschiedene Ereignisse der jüngsten Zeit aufzeigen (z. B. Meltdown-Gefahr bei Intel-Prozessoren), reichen die Garantien der Händler bei Weitem nicht aus, um gravierende Sicherheitslücken auszuschliessen.

Für die Schweiz ist diese Situation mit bedeutenden systemischen Risiken verbunden. Skrupellose ausländische Akteure oder Mächte, die über Kenntnisse bestehender Schwächen der digitalen Infrastruktur und Schlüsselkomponenten verfügen, könnten jederzeit sensible Daten abschöpfen oder sogar die Kontrolle über weite Teile der Schweizer Informationssysteme und -anwendungen übernehmen. Sicherheitsrisiken betreffen den gesamten Prozess der Produktgestaltung und -herstellung. Sogenannte bösartige Funktionen ("malicious features") können bereits bei der Gestaltung absichtlich eingefügt werden, ohne dass dies für die Abnehmer infolge des geschlossenen Charakters der Technologie ersichtlich wäre. Daraus ergibt sich die Gefahr verheerender Angriffe beispielsweise im Bereich des Stromverbrauchs und der Elektromagnetik ("side channel attacks").

In der digitalen Welt kann die Schweiz ihren global einzigartigen Standortfaktor von Sicherheit, Zuverlässigkeit und hervorragendem Datenschutz nur aufrechterhalten, wenn sie solche Risiken mit glaubwürdigen Massnahmen ausschliesst. Insbesondere muss sie in der Lage sein, ihre digitalen Systeme und Komponenten autonom zu schützen und weiterzuentwickeln.

Mit der Schaffung eines sicheren Schweizer Marktes für digitale Hardware, Betriebssysteme und Computerplattformen könnte unser Land nicht nur beträchtliche Systemrisiken abwenden, sondern sich auch neue wirtschaftliche Möglichkeiten erschliessen. Zahlreiche Länder sind ebenso wie die Schweiz von sicherheitsrelevanten ausländischen Komponenten abhängig, verfügen aber nicht in gleichem Mass über das technologische Know-how und die wirtschaftlichen Möglichkeiten, um in ihre eigenen Technologien zu investieren. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Länder dank des weltweit verankerten Schweizer Images von Sicherheit, politischer Stabilität und Neutralität unserem Land grösseres Vertrauen entgegenbringen würden als den dominierenden Technologiekonzernen.

Die Schaffung eines sicheren Schweizer Marktes für digitale Hardware, Betriebssysteme und Computerplattformen ist für die Schweiz strategisch von zentraler Bedeutung. Angesichts der Anfälligkeit der digitalen Systeme und der wirtschaftlichen Chancen, die mit einer solchen "Swiss secure"-Strategie verbunden sind, bedarf es in diesem Bereich einer gemeinsamen Anstrengung aller relevanten privaten und öffentlichen Akteure, das heisst der Politik, der Forschungsinstitutionen sowie der Privatwirtschaft. Ziel einer solchen Innovationsstrategie wäre es, Systemrisiken mittels einer einheimischen Konzeption und Zertifizierung digitaler Schlüsselkomponenten auszuschliessen und die wirtschaftlichen Chancen, die sich daraus ergeben, zu nutzen.

Ausgehend von diesen Darlegungen erlaube ich mir, dem Bundesrat die folgenden Fragen zu stellen:

1. Wie beurteilt er die Risiken, die sich für die Schweizer Gesellschaft und Wirtschaft aus ihrer hohen Abhängigkeit von geschlossenen, eigentumsgeschützten digitalen Systemen und Schlüsselkomponenten ausländischer Herkunft ergeben, die im Inland weder zertifiziert noch überprüft werden können? Hat er eine vertiefte und fachlich fundierte Analyse dieser Risiken durchgeführt? Falls nicht, wann und in welchem Rahmen gedenkt er eine solche zu erstellen?

2. Wie beurteilt er die Auswirkungen der hohen Abhängigkeit von inländisch nicht zertifizierten digitalen Schlüsselkomponenten auf Schweizer Standortfaktoren wie Sicherheit und Zuverlässigkeit, die für den weltweiten Erfolg der Schweizer Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind?

3. Ist er auch der Meinung, dass aufgrund der Forschungskompetenzen bei den beiden ETH und bei den Universitäten und Fachhochschulen die Voraussetzungen unseres Landes hervorragend sind, um die Entwicklung eines eigenständigen, sicheren digitalen Hardware-Markts voranzutreiben?

4. Wie beurteilt er die industrielle Basis in der Schweiz für die Entwicklung eines sicheren digitalen Hardware-Markts?

5. Ist er auch der Auffassung, dass die Trümpfe der Schweiz (Verlässlichkeit, Sicherheit usw.) wichtige Rahmenbedingungen für den Erfolg eines solchen zukunftsträchtigen Wirtschaftszweigs darstellen?

6. Ist er bereit, in Zusammenarbeit mit den relevanten privaten und öffentlichen Akteuren Massnahmen zu ergreifen, um auf der Grundlage strenger Evaluations- und Zertifizierungsstandards einen sicheren "Swiss secure"-Hardware-Markt zu entwickeln und die wirtschaftlichen Chancen, die sich aus einer solchen Strategie auf dem globalen Technologiemarkt ergeben, zu nutzen? Welche konkrete Vorgehensweise erachtet er im Hinblick auf diese Zielsetzung als zweckmässig?

7. Welche Förderanreize sind aus seiner Sicht denkbar, um die Schweizer Industrie- und Technologieunternehmen beim Aufbau eines "Swiss secure"-Hardware-Markts zu unterstützen und ihnen zu helfen, die hohen anfänglichen Investitionskosten aufzubringen? Ist er bereit, einen Markt für sicherheitsrelevante zertifizierte Hardware-Komponenten zu schaffen, indem er den Erwerb solcher Hardware-Komponenten beispielsweise für öffentliche Infrastrukturen von strategischer Bedeutung (Transportwesen, Energie, Gesundheit usw.) unterstützt?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das Risiko, welches sich aus der beschriebenen Abhängigkeit von ausländischen Herstellern im Bereich der digitalen Systeme ergibt, ist nicht statisch. Es hängt davon ab, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Abhängigkeit aktiv ausgenutzt wird, und welcher Schaden sich daraus für die Schweiz ergeben würde. Der Bundesrat führt deshalb nicht eine einzelne Analyse zu dieser Frage durch, sondern überprüft im Rahmen der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken laufend die Bedrohungslage und die bestehenden Verwundbarkeiten der digitalen Systeme in den für die Schweiz kritischen Wirtschaftssektoren. Die entsprechenden Arbeiten werden in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und den Hochschulen durchgeführt.

2. Der Bundesrat misst den Standortfaktoren Sicherheit und Zuverlässigkeit hohe Bedeutung zu und ist sich bewusst, dass die Digitalisierung - und damit eine mögliche Abhängigkeit von ausländischen Herstellern - die Schweizer Wirtschaft vor grosse Herausforderungen stellt. Er ist überzeugt davon, dass die Schweizer Unternehmen die Wichtigkeit dieser Faktoren kennen und sie diese bei der Beschaffung und im Einsatz von digitalen Systemen berücksichtigen. Er weiss aber auch, dass der hohe Preisdruck dazu führen kann, Investitionen in Sicherheit zu vernachlässigen. Aus diesem Grund unterstützt er die Entwicklung von Mindeststandards für die Cybersicherheit in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden.

3. Ja, der Bundesrat teilt diese Meinung, wobei ein hohes Bildungsniveau zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Entwicklung eines solchen Marktes darstellt.

4. Die Schweizer Industrie hat ihre Stärken vor allem bei der Fertigung von hochspezialisierten Produkten. Besonders geschützte Hard- oder Software gehören in diesen Produktebereich, weshalb gut vorstellbar ist, dass die Schweizer Industrie diese Nische erfolgreich besetzen könnte. Hingegen sind die Chancen für Schweizer Unternehmen, sich im globalen Massenmarkt für Hardware durchzusetzen, auf Grund der hohen Produktionskosten und des kleinen Heimmarktes in der Schweiz als eher gering einzustufen.

5. Ja, der Bundesrat teilt diese Auffassung.

6. Der Bundesrat hält es nicht für realistisch, einen Schweizer Hardware-Markt mithilfe von Evaluations- und Zertifizierungsstandards zu entwickeln. Es ist im Gegenteil zu erwarten, dass sich die nötigen zeitaufwendigen Verfahren innovationshemmend auswirken würden. Der globale Technologiemarkt ist äusserst dynamisch, und es ist entscheidend, dass Schweizer Firmen flexibel und rasch auf neue Entwicklungen reagieren können, ohne darauf zu warten, dass ihre Produkte vor dem Markteintritt strengen Kontrollen unterzogen werden. Zudem "leben" die Produkte mit häufigen Updates, weshalb ein System von eher statischen Produktezertifizierungen nur beschränkte Wirkung erzielen kann. Es ist davon auszugehen, dass die Akteure auf dem Markt besser wissen, welche Anforderungen sie an Produkte haben, als dies der Bundesrat in dem dynamischen Umfeld vorwegnehmen könnte. Die Schweizer Wirtschaftspolitik konzentriert sich daher auf die Sicherstellung wirtschaftsfreundlicher Rahmenbedingungen und weniger auf die Förderung einzelner Industriezweige oder Technologien.

7. Eine direkte Unterstützung von Schweizer Industrie- und Technologieunternehmen durch den Bund lehnt der Bundesrat unter Verweis auf die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 und 94 der Bundesverfassung) ab. Er will aus den gleichen Gründen private Unternehmen auch nicht bei der Beschaffung von inländischer Hardware subventionieren. Schweizer Technologieunternehmen können jedoch auf die bestehenden Instrumente der Innovationsförderung zugreifen, um Unterstützung bei der Entwicklung von sicherer Hardware zu erhalten und so ihre Chancen auf einen erfolgreichen Markteintritt zu erhöhen.

Antwort des Bundesrates.