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Bestehende Infrastrukturen nutzen, damit 200 000 Menschen die Bundesstadt schnell mit dem Zug erreichen können

18.4155 · Postulat · 2018-12-10

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Möglichkeiten vorzulegen, den Bewohnerinnen und Bewohnern der Waadtländer Riviera und des Chablais eine gute Bahnverbindung anzubieten, und dabei Lösungen herauszuarbeiten, die eine Reduktion der Fahrzeit von und nach Freiburg und Bern ermöglichen. In seinem Bericht soll der Bundesrat vor allem die folgenden drei Möglichkeiten untersuchen:

1. Die S1 des Berner S-Bahn-Netzes wird in Richtung Riviera und Chablais verlängert.

2. In Freiburg wird ein Anschluss der S1 des Berner S-Bahn-Netzes an einen Regio-Express (RE) aus bzw. nach dem Chablais und der Riviera eingerichtet.

3. Es wird ein Anschluss an den RE Bulle-Bern oder ein "Trennen/Vereinigen" nach dem Flügelkonzept mit dieser Linie eingerichtet.

Begründung

Das Chablais und die Waadtländer Riviera haben zusammen fast 200 000 Einwohnerinnen und Einwohner und verbinden das Wallis, die Waadt und Freiburg. Trotzdem muss man etwa 1 Stunde und 50 Minuten einplanen, um von Aigle (zwingend über Lausanne) nach Bern zu gelangen, obwohl diese Strecke mit dem Auto über die A9 und die A12 in 1 Stunde und 5 Minuten zu bewältigen ist. Im Zug braucht es ausserdem 90 Minuten, um von Vevey nach Bern zu gelangen, während es auf der Autobahn nur 50 Minuten sind. Es ist daher offensichtlich, dass das derzeitige Bahnangebot - obwohl es die Fahrzeit zwischen Lausanne und Bern verringert - der Autobahn kaum Konkurrenz macht. Die A12 leidet jedoch unter einem unbestreitbar grossen Andrang, ganz besonders während der Stosszeiten. Das Bevölkerungswachstum in den genannten Regionen verstärkt dieses Problem noch. Im Sommer 2018 wurde der SBB-Verkehr zwischen Puidoux und Lausanne vollständig eingestellt. Die SBB haben in dieser Zeit durch RE-Doppelstockzüge zwischen Vevey und Freiburg eine gute Ersatzlösung angeboten. Dies hat gezeigt, dass es umsetzbare Lösungen gibt, die eine wirkliche Alternative zum Auto darstellen. Es wurde also bewiesen, dass es einfache Lösungen gibt, die technisch umsetzbar sind. In Anbetracht der Tatsache, dass sehr viele Züge auf dieser Strecke verkehren, sollten die folgenden drei Optionen zusätzlich zur Möglichkeit einer direkten Verbindung zwischen Vevey und Bern untersucht werden - zumindest für die Stosszeiten:

1. Die Linie S1 der BLS, die zwischen Bern und Freiburg verkehrt, wird über Vevey bis nach Saint-Maurice verlängert.

2. Ein neuer Anschluss der Linie S1 der BLS wird wie oben beschrieben eingerichtet.

3. In Romont wird ein Anschluss nach dem Flügelkonzept eingerichtet, wobei ein Zugteil nach Vevey weiterfährt. Dort bestehen etwa nach zehn Minuten Anschlüsse an die Interregio-Züge.

Alle weiteren Vorschläge des Bundesrates, die diesen Zweck verfolgen, können dazu beitragen, den überlasteten Knotenpunkt Lausanne zu entlasten und die Situation ohne hohe Investitionskosten zu verbessern.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Das Parlament und das Volk haben mit der Annahme der Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur einen Planungsprozess festgelegt, wie der Ausbau des schweizerischen Schienennetzes unter Einbezug von Kantonen, den Transportunternehmen sowie der Güterverkehrsbranche erfolgen soll. Gestützt auf diesen Prozess hat der Bundesrat mit der Botschaft über den Ausbauschritt 2035 vom 31. Oktober 2018 dem Parlament die Projekte und Massnahmen für die Weiterentwicklung des Schweizer Schienennetzes zum Entscheid unterbreitet. Die parlamentarische Debatte wird in den kommenden Monaten stattfinden.

Dieser Prozess soll nicht durch die einzelfallweise Beurteilung von isolierten Ausbaumassnahmen übersteuert werden. Eine Fahrzeitverkürzung zwischen dem Chablais und Bern kann im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für den nächsten Ausbauschritt geprüft werden, sofern sich der Bedarf aus den Angebotskonzepten der Kantone oder der Transportunternehmen ableitet. Entsprechende Mittel für Studien sind im Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2035 vorgesehen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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