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18.5031 · Fragestunde. Frage · 2018-02-27

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Gemäss der "NZZ" vom 9. Februar 2018 soll der Bundesrat noch vor dem Sommer eine weitere Aufweichung der Kriegsmaterialverordnung prüfen.

Falls der Bundesrat eine weitere Aufweichung der Kriegsmaterialverordnung in Betracht zieht, wird das Parlament die Möglichkeit haben, sich dazu zu äussern?

Stellungnahme des Bundesrates

Die schweizerische Wehrtechnikindustrie hat gegenüber der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-S) dargelegt, dass die allgemeine wirtschaftliche Situation in der Branche angespannt und die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis der Schweiz gefährdet ist. Vor diesem Hintergrund haben das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport und das Departement für auswärtige Angelegenheiten gegenüber der SiK-S ihre Bereitschaft bekundet, Optionen für eine Anpassung der Kriegsmaterialverordnung (KMV, SR 514.511) zu prüfen und vorzuschlagen. Ziel einer solchen wird die Aufrechterhaltung der sicherheitsrelevanten industriellen Kapazität unter Einhaltung des Völkerrechts und der aussenpolitischen Grundsätze der Schweiz sein, wie dies in Artikel 1 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG, SR 514.51) verankert ist. Artikel 22 KMG sieht vor, dass die Herstellung, die Vermittlung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Kriegsmaterial für Empfänger im Ausland bewilligt werden, wenn dies dem Völkerrecht, den internationalen Verpflichtungen und den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik nicht widerspricht. Die Artikel 1 und 22 KMG bilden damit den rechtlichen Rahmen für eine Anpassung der Ausführungsbestimmungen in Artikel 5 KMV, welche in die Zuständigkeit des Bundesrates fällt.

Die Kriegsmaterialverordnung nicht demontieren | Lexipedia | Lexipedia