18.5674 · Fragestunde. Frage · 2018-11-28
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Bei Equiden ist der Tiereigentümer für die Meldung eines Standortwechsels der Tiere verantwortlich. Dies führt bei gesömmerten Pferden zu falschen oder nicht ausgeführten Meldungen. Der Sömmerungsbetrieb kann bei Kontrollen den Tierbestand nicht korrekt ausweisen. Ein grosser administrativer Aufwand für Sömmerungsbetriebe und die kantonalen Vollzugsstellen ist die Folge.
Ist es im Rahmen der administrativen Vereinfachung möglich, die Verantwortung der Standortmeldungen der Equiden dem Tierhalter zu übergeben, gleich wie beim Rindvieh?
Stellungnahme des Bundesrates
Ja, diese Vereinfachung ist in Artikel 9 der Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank vorgesehen. Demnach können die Eigentümer der Equiden Dritte mit den Standortmeldungen an die Tierverkehrsdatenbank beauftragen. Möchte der Eigentümer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, muss er den Auftrag der Betreiberin der Tierverkehrsdatenbank unter Angabe der Agate-Nummer (Portal, das vom Bundesamt für Landwirtschaft aufgebaut ist; es ermöglicht seinen Usern nach einem Anmeldevorgang den Zugriff auf alle von ihnen benötigten Anwendungen) des beauftragten Dritten melden.