19.3187 · Motion · 2019-03-20
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um die Elektrifizierung der Landwirtschaft zu unterstützen, voranzutreiben und entscheidend zu beschleunigen. Der Bundesrat soll seine Vorschläge in einem Anhang zum erläuternden Bericht zur Agrarpolitik ab 2022 (AP 22 plus) vom 14. November 2018 präsentieren.
Begründung
Die moderne Landwirtschaft hat einen hohen Energiebedarf. Fossile Energien stellen bis heute einen wesentlichen Teil des Energiemix dar. Dies zeigt der Bericht des Bundesrates "Energiebedarf der Schweizer Landwirtschaft: aktueller Stand und Verbesserungsmöglichkeiten" in Erfüllung des Postulates Bourgeois 13.3682. Die Landwirtschaft muss im Rahmen der Energiewende ihrer Verantwortung gerecht werden. Das wird in der Antwort des Bundesrates auf die Motion Buttet 17.3990, "Treibstoff für Anlagen zur Frostbekämpfung von der Mineralölsteuer befreien", deutlich. Die Elektrizität ist momentan eine der besten Alternativen zu fossilen und nicht erneuerbaren Energieträgern. In der AP 22 plus werden die unmittelbar bevorstehenden Entwicklungen wie Elektro-Traktoren und andere Entwicklungen im Bereich der digitalen Technologien und die sich daraus ergebende Notwendigkeit der Elektrizitätsversorgung zwar erwähnt. Jedoch schlägt der Bundesrat keine neuen Instrumente vor, die für eine zeitgerechte Umsetzung aber notwendig wären. So hat es im Bereich der Frostbekämpfung in manchen Betrieben bereits private Versuche zur Elektrifizierung von Pumpsystemen gegeben. Diese Anlagen entsprechen noch nicht vollständig den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, der Funktionsgerechtigkeit und der Qualität und sind deshalb verbesserungswürdig. Ausserdem sind die Kosten für den Stromanschluss ausgesprochen hoch. Der Stromanschluss einer Fläche von 30 Hektar im Rhonetal (Fully) kostet zum Beispiel 70 000 Franken. Letztlich können auch die Grösse und die Beschaffenheit einer Fläche ihre Elektrifizierung erschweren. Diese muss daher besonders unterstützt werden und sollte inskünftig in der Agrarpolitik verankert werden, damit der Fahrplan für die Energiestrategie 2050 eingehalten werden kann.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der Elektrifizierung in der Landwirtschaft bewusst und treibt diese bereits durch Strukturverbesserungsmassnahmen voran.
In Erfüllung des Postulates Bourgeois 13.3682 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht "Energiebedarf der Schweizer Landwirtschaft: aktueller Stand und Verbesserungsmöglichkeiten", in dem der Anteil fossiler Brennstoffe an den in der landwirtschaftlichen Produktion eingesetzten Energiequellen aufgezeigt wird und Lösungsansätze zur Verringerung der Abhängigkeit präsentiert werden.
Spezifisch zur Elektrifizierung kann gesagt werden, dass sich das Bundesamt für Landwirtschaft in Erfüllung des gesetzlichen Auftrags bereits seit vielen Jahren für die Elektrifizierung starkmacht. Es fördert diese durch Investitionshilfen, die sich sowohl aus Bundesbeiträgen (Beiträge à fonds perdu) als auch aus Investitionskrediten für gerechtfertigte Elektrifizierungsprojekte zusammensetzen. Zu diesen Projekten zählen die Basiserschliessung mit Strom (wie auch mit Wasser) von Ökonomiegebäuden bei Spezialkulturen oder in landwirtschaftlichen Siedlungen der Anschluss ans Stromnetz von Gebäuden in Berg-, Hügel- oder Sömmerungsgebieten (für herkömmliche Installationen oder für alternative Installationen zur Produktion von erneuerbarer Energie) sowie die Installierung von Bewässerungsanlagen, die aufgrund der zusätzlichen Kosten für den Frostschutz ebenfalls beitragsberechtigt sind. Wegen des Frosts im Frühling 2017 gingen vor allem deutlich mehr Anfragen aus dem Kanton Wallis ein. Dadurch konnten bereits zahlreiche Projekte in Gemeinden des Rhonetals (Martigny, Charrat, Fully, Riddes, Ardon, Vétroz, St-Léonard) von diesen Finanzhilfen profitieren. Im Rahmen der Möglichkeiten begünstigt dieses Förderinstrument die Realisierung von Gemeinschaftsprojekten, im Zuge derer sich mehrere Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter in Bewässerungskooperativen zusammenschliessen. Auf diese Weise können moderne und effiziente Systeme mit an das Stromnetz angeschlossenen Pumpstationen installiert werden, die je nach Bedarf automatisch steuerbar sind. Die von den Stromversorgern verlangten Anschlussgebühren können hoch sein, geben aber kein Anrecht auf Beiträge, weil es sich dabei um Infrastrukturkosten handelt, die nicht direkt mit einem Projekt in Verbindung stehen. Im Fall von Fully beläuft sich diese Gebühr auf 7 Prozent der totalen Kosten (993 000 Schweizerfranken).
Der Bundesrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zur AP 22 plus den Begriff der regionalen landwirtschaftlichen Strategie eingeführt. Diese Strategie sieht ein freiwilliges Bonussystem für die Regionen oder Kantone vor, die solche Strategiekonzepte umsetzen, welche gegebenenfalls auch die obenerwähnten Strukturverbesserungsmassnahmen beinhalten.
Die Förderung der Elektrifizierung mit dem Ziel, unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren, stützt sich also durchaus auf eine bereits vorhandene Rechtsgrundlage, die durch die AP 22 plus noch untermauert werden soll.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.