19.3537 · Interpellation · 2019-06-03
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Das VBS wird bei der Beschaffung von zukünftigen Kampfflugzeugen und einem neuen System zur bodengestützten Luftverteidigung auf die hundertprozentige Kompensationspflicht des Kaufpreises verzichten. Es stützt sich hierbei auf den Bericht eines hochrangigen Beamten, der Kompensationsgeschäften bekanntlich schon lange ablehnend gegenübersteht. Dieser Bericht wird jedoch von einem anderen widerlegt, verfasst von HSG-Professor Friedli. Mit einem Verzicht auf die für die Zivilindustrie und die Forschung relevante Kompensationspflicht würde die Schweiz um bedeutende neue Bestellungen und Arbeitsplätze gebracht; es würde praktisch unmöglich, die Erfordernisse einer regional ausgewogenen Verteilung der Offset-Geschäfte einzuhalten. Mit der Beibehaltung der hundertprozentigen Kompensationspflicht hingegen erhält die Industrie Zugang sowohl zum Militärsektor als auch zum dichten Netz der Zulieferer von Flugzeugherstellern - und dies, ohne die Wettbewerbsfähigkeit zu beeinträchtigen. Befindet sich das VBS also nicht auf dem falschen Weg?
Stellungnahme des Bundesrates
Kompensationsgeschäfte (Offsets) müssen sicherheitspolitisch begründet sein. Ihr Zweck ist, die sicherheitsrelevante Industrie- und Technologiebasis der Schweiz durch Zugang zu neuer Technologie und neuen Märkten zu stärken. Sie können darüber hinaus auch Arbeitsplätze sichern und das Steueraufkommen erhöhen. Das sind zwar volkswirtschaftlich erwünschte Effekte; sie können aber bei Rüstungsbeschaffungen nicht von bestimmendem Einfluss sein.
Kompensationsgeschäfte verursachen für das Herstellerunternehmen (z. B. ein Flugzeughersteller) Mehrkosten und damit für den Kunden (konkret den Bund) höhere Preise. Es ist zudem fraglich, ob bei einem so grossen Vertragsvolumen wie der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge Kompensationsaufträge von 100 Prozent des Vertragswertes von Unternehmen in der Schweiz gänzlich in der vorgegebenen Zeit absorbiert werden können, zumal es sich um zusätzliche Aufträge handeln muss, nicht um eine Verlagerung von ohnehin stattfindenden Geschäftsflüssen.
Diese Sachlage hat den Bundesrat veranlasst, bei der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge für 20 Prozent des Vertragswertes der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge direkte Kompensationsgeschäfte (Zulieferungen zum zu beschaffenden Produkt) zu verlangen und für 40 Prozent indirekte Kompensationsgeschäfte in der sicherheitsrelevanten Industrie- und Technologiebasis der Schweiz. Diese dienen der Stärkung der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis in der Schweiz und haben damit einen direkten Bezug zu sicherheitspolitischen Erwägungen, die bei Rüstungsbeschaffungen bestimmend sein müssen.
Die Zielvorgaben für die Sprachregionen (65 Prozent in der deutschsprachigen Schweiz, 30 Prozent in der französischsprachigen Schweiz, 5 Prozent in der italienischsprachigen Schweiz) werden beibehalten.
Antwort des Bundesrates.