19.3611 · Postulat · 2019-06-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die zunehmende Verschotterung von privaten und öffentlichen Grünflächen und Arealen aufzuzeigen, die damit einhergehende ökologische Verarmung sowie Massnahmen zur Vermeidung der Verschotterung zugunsten von biologisch wertvollen Grünanlagen.
Begründung
Die Verschotterung von ehemaligen Grünflächen, Vorgärten oder auch öffentlichen Arealen hat in letzter Zeit erheblich zugenommen. Diese Schottergärten bedeuten eine ökologische und ästhetische Verarmung und verstärken die Sommerhitze in den Siedlungsgebieten. Werden die verbleibenden innerörtlichen Grün- und Restflächen mit Schotter überschüttet, wird das raumplanerische Ziel einer qualitativ hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen (Art. 8a RPG) verfehlt. Zudem wird der grobe Schotter sehr häufig aus dem nahen oder fernen Ausland importiert. Als Begründung für diesen Schottergartenboom werden die Pflegeleichtigkeit und der kostengünstige Unterhalt angegeben. Sehr oft müssen solche Flächen aber nach wenigen Jahren mit Herbiziden behandelt werden. Schottergärten sind aus Sicht der Biodiversität mit versiegelten Böden gleichzusetzen. Mit dem Aktionsplan Biodiversität von 2017 hat der Bundesrat insbesondere auch auf die Notwendigkeit der Förderung der Biodiversität innerhalb des Siedlungsraums hingewiesen. Konkrete Massnahmen sind aber bislang keine erfolgt. Oft sind auch öffentliche Flächen von Verschotterungen betroffen. Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz hat 2017 in einer Studie zu Schottergärten dargelegt, dass den kommunalen und kantonalen Behörden oft kein Instrumentarium zur Verfügung steht, um die Verschotterung von Grünflächen zu verhindern. In Schaffhausen und Olten liegen bereits politische Forderungen auf dem Tisch, um Schottergärten einzuschränken.
Angesichts dieser Ausbreitung der Schottergärten soll der Bericht insbesondere aufzeigen, ob Schottergärten als Form von Versiegelung von Böden einer Bewilligungspflicht zu unterstellen sind. Weiter soll aufgezeigt werden, welche andere Massnahmen Bund, Kantone und Gemeinden ergreifen können, um Schottergärten einzuschränken, dabei sollen auch Fördermassnahmen und Anreizsysteme geprüft werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Mit dem Aktionsplan zur Strategie Biodiversität Schweiz (AP SBS, verabschiedet am 6. September 2017) hat der Bund eine Reihe von Massnahmen zur Förderung der Biodiversität in der Schweiz definiert. Das Thema der Verschotterung öffentlicher und privater Grünflächen wird im Rahmen des Pilotprojekts "Biodiversität und Landschaftsqualitäten in Agglomerationen fördern" behandelt. Die Auswirkungen dieses vermehrt zu beobachtenden Phänomens müssen genauer untersucht werden. Die ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der im AP SBS vorgesehenen Pilotprojekte werden im Jahr 2022 im Rahmen einer Wirkungsanalyse untersucht. Auf dieser Grundlage wird sodann entschieden, ob die Pilotprojekte weitergeführt oder ob gewisse Massnahmen ab 2024 umgesetzt werden. Dabei werden auch die Ergebnisse des genannten Pilotprojekts bewertet, und es wird geprüft werden, ob Massnahmen ergriffen werden müssen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.