Qualitätssicherung in der Pflege. Qualitätsindikatoren auch in der ambulanten Pflege überwachen
19.4055 · Motion · 2019-09-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, mit den durch Artikel 59 Litera a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erhobenen Daten die medizinischen Qualitätsindikatoren des - analog zum stationären Pflegebereich - ambulanten Pflegebereichs zu überwachen und zu veröffentlichen.
Begründung
Die demografische Entwicklung in der Schweiz hat nebst den Auswirkungen auf die Gesundheitskosten und die AHV auch Auswirkungen auf die Pflege: Der zu erwartende Pflegenotstand der nächsten Jahre wirkt sich auch auf die Qualität der Pflege und damit auf die Patientensicherheit aus. Mit den vom Bundesamt für Statistik erhobenen Daten überwacht das Bundesamt für Gesundheit die medizinischen Qualitätsindikatoren des stationären Pflegebereichs, welche anschliessend veröffentlicht werden. Auch die Leistungserbringer des ambulanten Pflegebereichs (Spitex-Organisationen) erheben Daten zur Erstellung der individuellen Pflegeplanung. Daraus können ebenfalls Qualitätsindikatoren berechnet werden. Analog zu den Daten der stationären Pflegedienstleister sollen so auch die Daten der Leistungserbringer des ambulanten Pflegebereichs hinsichtlich der Qualitätsindikatoren überwacht und veröffentlicht werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Artikel 59a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) verpflichtet die Leistungserbringer, den zuständigen Bundesbehörden jene Daten bekannt zu geben, die benötigt werden, um die Anwendung der Bestimmungen über die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen zu überwachen. Dazu gehören auch Qualitätsindikatoren. Die Daten werden in der Folge auch veröffentlicht.
Der Bund setzt diesen Artikel schrittweise um. Seit 2012 haben der Bund sowie die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) den Aufbau eines Datenpools (Homecaredata) beim schweizerischen Spitex-Verband (Spitex Schweiz) unterstützt. Mit den Daten aus Homecaredata erstellt Spitex Schweiz jährliche Qualitätsindikatoren-Berichte für die an Homecaredata beteiligten Organisationen. Gegenwärtig leitet Spitex Schweiz die Umstellung vom Bedarfserfassungssystem Resident Assessment Instrument Home Care Schweiz (RAI-HC) auf das internationale, auf die Schweiz angepasste Bedarfserfassungssystem International Resident Assessment Instrument Home Care Schweiz (Interrai-HC Schweiz). Die Umstellung auf dieses System ermöglicht es dem Bereich der Krankenpflege und Hilfe zuhause, schweizweit einheitliche Qualitätsindikatoren zu erheben. Parallel zu dieser Umstellung erfolgen Arbeiten im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 74, "Gesundheitsversorgung", im Projekt "Bessere Daten zur Qualität der häuslichen Pflege (Spitex)" (Projekt 24).
Sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen und die Grundlagen durch das NFP-74-Projekt erstellt sind, wird das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Projekt starten und mit Beteiligung des Bundesamtes für Statistik (BFS), der GDK und Spitex Schweiz Qualitätsindikatoren definieren. In der Folge werden die entsprechenden Unterlagen vom BFS in Anhörung gegeben. Das BFS erhebt sodann die Daten, und das BAG wird sie unter Einbezug der Betroffenen analysieren und anschliessend publizieren.
Im Bereich der ambulanten Pflege besteht aus Sicht des Bundesrates Handlungsbedarf. Die zuständigen Bundesstellen haben das Anliegen bereits an die Hand genommen. Die Motion ist daher abzulehnen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.