19.444 · Parlamentarische Initiative · 2019-06-19
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Gleichstellungsgesetz wird wie folgt geändert:
Art. 13k Strafbestimmungen (neu)
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, bei welchen ein Jahr nach Feststellen einer geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung in einer wiederholten Analyse gemäss Artikel 13a wiederum eine geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung festgestellt wird, werden mit Busse bis zu 40 000 Franken bestraft.
Begründung
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist ein Verfassungsauftrag. Firmen, die bewusst und wiederholt diskriminierende Löhne auszahlen, sollen sanktioniert werden können.