Kostensenkung im Gesundheitswesen und Minderung der Prämienlast durch Abbau unnötiger bürokratischer Regulierungen in der medizinischen Versorgung und Pflege
19.4551 · Postulat · 2019-12-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie die zunehmende administrative Belastung von Ärztinnen und Ärzten, medizinischem Fachpersonal und Pflegenden durch bürokratische Regulierungen, Dokumentations- und Reportingpflichten, Statistik und Archivierung wirkungsvoll gebremst und wieder auf ein vernünftiges, verhältnismässiges und effizientes Mass zurückgeführt werden kann, ohne dass Behandlungsqualität und Patientensicherheit gefährdet werden.
Begründung
Ärztinnen und Ärzte, aber ebenso medizinisches Fachpersonal und Pflegende verbringen immer mehr Zeit im Büro oder am Computer, um unzähligen bürokratischen Verpflichtungen nachzukommen, statt sich ihrer eigentlichen medizinischen und fachlichen Aufgabe und dem Dienst an den Patientinnen und Patienten zu widmen. Selbst der Expertenbericht des Bundesrates zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen hält fest, dass beispielsweise Assistenzärztinnen und -ärzte und Pflegende bis zu einem Drittel ihrer Arbeitszeit für administrative Aufgaben und Datenerfassungen aufwenden müssen. Sowohl im stationären wie auch zunehmend im ambulanten Bereich werden heute grosse Datenmengen erfasst, welche zum Teil nicht weiter ausgewertet werden oder schlicht nicht relevant sind. Aus Sicht der Leistungserbringer ist dieser Aufwand auch deshalb nicht gerechtfertigt, weil Nutzen und Kosten dieser Bürokratie weder sorgfältig abgewogen noch deren Relevanz überprüft wird.
"Das Effizienzpotential, das eine Reduktion administrativer Arbeiten böte, sehen Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz täglich: Alleine die Bearbeitung von Patientendossiers nimmt 19 Prozent der Arbeitszeit der spitaltätigen Ärzteschaft in Anspruch und hat seit 2011 pro Arzt und Tag um 26 Minuten zugenommen. Dass der Zeitbedarf allein für diesen Zuwachs an Dokumentationsaufwand in den Spitälern 662 Arztstellen (bei 56 Wochenstunden) entspricht, sollte in Hinblick auf Nachwuchsmangel und Zulassungsregelung zu denken geben, denn auch im ambulanten Bereich nimmt die administrative Belastung stetig zu: Der Anteil der Grundversorger, die mindestens 75 Prozent ihrer Arbeitszeit mit Patientenkontakten verbringen können, sank zwischen 2012 und 2015 von 60 auf 45 Prozent. Administration bindet Arbeitszeit und generiert Kosten. Dieses hohe Potential zur Kostendämpfung findet jedoch kaum politische Aufmerksamkeit." (zitiert aus der Schweizerischen Ärztezeitung, Ausgabe 2018/08, erschienen am 21.02.2018).
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Es ist unbestritten, dass die administrative Belastung der Ärztinnen und Ärzte in den letzten Jahren zugenommen hat. Dies zeigen auch die neusten Daten zu den administrativen Tätigkeiten der Spitalärzteschaft, die 2019 im Auftrag der FMH erhoben wurden (Quelle: Schweizerische Ärztezeitung, Ausgabe 2020/1-2). Genügend Zeit für Patientinnen und Patienten zu haben, ist nicht nur für das Patientenwohl relevant, sondern auch für die Zufriedenheit der Ärztinnen und Ärzte.
Der Bund verfolgt im Rahmen seiner Zuständigkeiten verschiedene Ansätze, um unnötigen administrativen Aufwand im Bereich der Datenerhebung zu reduzieren: so hat der Bundesrat am 27. September 2019 beim Bundesamt für Statistik vier Pilotprojekte in die Wege geleitet, um damit die Grundlagen für die Umsetzung des sogenannten "Once-Only"-Prinzips zu schaffen. Dieses zielt darauf ab, die Datenbewirtschaftung der öffentlichen Hand durch die Mehrfachnutzung von Daten einfacher und effizienter zu machen. Ein Pilotprojekt fokussiert auf den Gesundheitsbereich. So soll in der stationären Gesundheitsversorgung ein einheitlicher Standard für die Transaktionsdaten der Spitäler (u.a. wirtschaftliche und medizinische Ordnungssysteme) und für die entsprechenden Stammdaten definiert werden.
Mit dem elektronischen Patientendossier soll zudem ein einfacher und sicherer Zugriff auf behandlungsrelevante Daten und Dokumente (z. B. Röntgenbilder, Spitalaustrittsberichte, Labordaten, Medikationslisten, Pflegedokumentation) ermöglicht und der Aufwand für die Suche nach Informationen zu den Vorbehandlungen reduziert werden.
Die Reduktion des administrativen Aufwands für die Ärzteschaft ist jedoch nicht primär eine Aufgabe des Bundes, sondern aller Akteure und dies sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich: So können in den Arztpraxen smarte Praxisinformationssysteme und die Reduktion von Medienbrüchen die Dokumentation der Krankengeschichte und die Nutzung des elektronischen Patientendossiers vereinfachen und gleichzeitig den Aufwand für die Abrechnung zulasten der Krankenversicherer reduzieren. Gleichzeitig sind auch die stationären Einrichtungen gefordert, die interne Arbeitsorganisation effizienter zu gestalten und die Abstimmung zwischen den verschiedenen Informatikanwendungen im Sinne des "Once-Only-Prinzips" zu verbessern. Und nicht zuletzt können die Tarifpartner gemeinsam mit den Anbietern von Software-Lösungen dafür sorgen, dass der Aufwand für die Abrechnung nicht weiter zunimmt.
Der Bundesrat sieht aktuell keinen Bedarf für einen Bericht, da die im Rahmen seiner Zuständigkeiten möglichen Verbesserungen bereits vorangetrieben werden und alle übrigen Massnahmen in die Zuständigkeit der Gesundheitseinrichtungen, der Tarifpartner oder weitere Akteure fallen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.