19.458 · Parlamentarische Initiative · 2019-06-20
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Obligationenrecht wird dahingehend ergänzt, dass es künftig möglich ist, in der Schweiz Gesellschaften nach amerikanischem Recht zu gründen und zu führen.
Begründung
In den vergangenen Jahren gab die Schweiz insbesondere auf dem Gebiet des Steuer- und des Wirtschaftsrechts sukzessive Souveränität preis. "Internationale Standards" verdrängen zunehmend das von Bundesversammlung und Schweizervolk erlassene positive Recht. Mit der Abschaffung von Inhaberaktien übernimmt die Schweiz ein weiteres Mal Soft Law, das von internationalen Organisationen geschaffen wurde.
Diese Entwicklung wäre so lange akzeptabel, als sich alle relevanten Volkswirtschaften denselben Standards verpflichtet fühlten, was allerdings nicht der Fall ist. Gerade Staaten, die am lautesten über unlautere Methoden Dritter klagen, haben in dieser Hinsicht erheblichen Nachholbedarf. Gegenüber solchen Staaten stellt beispielsweise der Verzicht auf Inhaberaktien einen erheblichen Standortnachteil dar. Dieser lässt sich durch die Möglichkeit, auf freiwilliger und privater Basis das Recht der wichtigsten Volkswirtschaft der Welt anzuwenden, kompensieren.