19.5216 · Fragestunde. Frage · 2019-03-13
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Gegenwärtig wird die Übernahme von EU-Rechtsentwicklungen für bilaterale Verträge im Rahmen von gemischten Ausschüssen behandelt.
1. Bei wie vielen bilateralen Verträgen fand ein gemischter Ausschuss seit der Einführung dieses Instrumentariums eine einvernehmliche Lösung?
2. Welcher Mechanismus besteht, falls es im Rahmen eines gemischten Ausschusses zu keiner Einigung über die Übernahme einer Weiterentwicklung kommt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die gemischten Ausschüsse Schweiz-EU überwachen die ordnungsgemässe Durchführung der entsprechenden bilateralen Abkommen.
1. Die gemischten Ausschüsse finden regelmässig einvernehmliche Lösungen in Bezug auf die Übernahme von für die jeweiligen Abkommen relevanten EU-Rechtsentwicklungen.
2. Neben dem Dialog im Rahmen der gemischten Ausschüsse gibt es zurzeit keine andere Möglichkeit für die Parteien, wenn sie sich über die Übernahme einer EU-Rechtsentwicklung nicht einigen können. Mit dem institutionellen Abkommen Schweiz-EU würde ein verbesserter Streitbeilegungsmechanismus geschaffen. Konkret könnten die Parteien, wenn sie sich im zuständigen gemischten Ausschüsse nicht über die Übernahme einer EU-Rechtsentwicklung einigen könnten, die Frage der Übernahme im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahrens für beide Parteien verbindlich klären lassen.