19.5665 · Fragestunde. Frage · 2019-12-10
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Rechtsprechung gilt die obligatorische Unfallversicherung (UVG) im Verwaltungsverfahren als neutral und unabhängig, ebenso deren Gutachten.
Diese Gerichtspraxis gilt auch für private, gewinnorientierte Unfallversicherungen.
- Sieht der Bundesrat einen Widerspruch zwischen der Neutralitätsfiktion und der Gewinnstrebigkeit privater Unfallversicherungen?
- Wäre es nicht sachgerechter, die Neutralitätsfiktion für private Unfallversicherungen und ihre Gutachten aufzugeben?