20.1045 · Anfrage · 2020-09-23
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Die illegale Besetzung des Bundesplatzes in Bern während der Herbstsession 2020 durch Klimaaktivisten hat aufgezeigt, dass verschiedenste Organisationen, auch ausländische, die Federführung bei der Vorbereitung, der Durchführung und der Logistik inne hatten, und nicht wie öffentlich kolportiert die sogenannte "Klimajugend". Die professionellen Abläufe, wie zum Beispiel das kurzfristige Verwahren der Mobiltelefone der Jugendlichen, um die Identitäten und die Kommunikationswege verschleiern zu können, lassen die Vermutung aufkommen, dass dieser Rechtsbruch fremd gesteuert war.
Einmal mehr wurde der Rechtsstaat vorgeführt. Dieser Rechtsstaat dient dazu, dass jede Bürgerin und jeder Bürger gestützt auf die Verfassung in seinen Rechten geschützt wird. Wenn nun die Politik selber beginnt mit rechtswidrigen Aktionen zu sympathisieren und nicht auf die Durchsetzung des Rechtsstaates besteht, dann werden künftig all unsere zugestandenen Freiheitsrechte in Frage gestellt.
1. Haben die Nachrichtendienste von Bund und Polizei Informationen gesammelt, um die wahren Anführer dieser illegalen Aktion ermitteln zu können.
2. Haben sich die Berner Stadtbehörden in ihrem Verhalten strafbar gemacht, zum Beispiel bei der zur Verfügungstellung des Stromes oder des tagelangen Nichteingreifens?
3. Gegen welche schweizerischen Gesetze wäre zusätzlich verstossen worden, wenn ausländische Organisationen an dieser illegalen politische Besetzung und Kundgebung beteiligt gewesen wären?
4. Woher stammen die Geldmittel für diese illegale Aktion? Gibt es auch hier eine ausländische Beteiligung?
5. Ist der Bundesrat bereit den Bundesnachrichtendienst zur Informationsbeschaffung zu beauftragen, und die Bundesanwaltschaft anzuhalten, die Einleitung einer Strafuntersuchung zu prüfen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat weist einleitend darauf hin, dass in erster Linie die Kantone für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständig sind und nicht der Bund. Die Frage der straf- oder zivilrechtlichen Haftung im Zusammenhang mit der Besetzung des Bundesplatzes liegt somit in der Zuständigkeit der bernischen Kantons- und Gemeindebehörden.
1. Dem Bundesrat ist bekannt, dass die Polizei zahlreiche Verhaftungen vorgenommen hat und dass mehrere Personen strafrechtlich angezeigt worden sind. Bei den in der Anfrage beschriebenen Ereignissen besteht kein Bezug zum Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Falls aber an ähnlichen Veranstaltungen Gewalt befürwortet, gefördert oder ausgeübt werden sollte, würde der NDB dies im Rahmen des Themengebiets gewalttätiger Extremismus gemäss Nachrichtendienstgesetz (NDG, SR 121) behandeln.
2. Diese Frage fällt nicht in die Kompetenz des Bundesrates.
3. Zu hypothetischen Annahmen nimmt der Bundesrat nicht Stellung.
4. Diese Frage kann vom Bundesrat nicht beantwortet werden.
5. Die Ereignisse auf dem Bundesplatz während der Herbstsession 2020 fallen in die Zuständigkeit des Kantons Bern und der kantonalen Behörden. Wie erwähnt, liegt der Fall bei den bernischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden und der Bundesrat greift nicht in laufende Verfahren ein.
Antwort des Bundesrates.