20.1047 · Anfrage · 2020-09-24
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Verschiedene Projekte für eine Landesausstellung im oder um das Jahr 2027 sind derzeit in konkreter Planung. Alle Projekte sind in unterschiedlichen Planungsstadien, suchen derzeit aber finanzielle Unterstützung privater und öffentlicher Geldgeber. Die Durchführung einer Landesausstellung ohne Mitwirkung und finanzielle Unterstützung des Bundes erscheint aber ausgeschlossen. Der Bundesrat hat sich bislang weder für noch gegen eine Landesausstellung ausgesprochen. Zur Frage der Unterstützung einer Landesausstellung durch den Bundesrat hat dieser in den Stellungnahmen zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen (vgl. Ip. 14.3820, Frage 17.5335, Frage 17.5336) jeweils wissen lassen, dass er bereit sei, sich zu maximal 50 Prozent der Gesamtkosten sowie mit höchstens einer Milliarde Franken an der Finanzierung zu beteiligen. Im Rahmen der Legislaturplanung 2019-2023 wurde der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung vorzulegen. Bis dieser Bericht vorliegt, dürften die Projekte allerdings weiter fortgeschritten und Vorinvestitionen in Millionenhöhe getätigt worden sein. Dies, ohne dass konkrete Zusagen des Bundes für eine Landesausstellung 2027 überhaupt vorliegen.
Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Bundesrat bereit, eine Landesausstellung 2027 finanziell zu unterstützen, wenn die Projekte die bereits bekannten Voraussetzungen erfüllen (Machbarkeitsstudie, Verankerung, regionale finanzielle Beteiligung, Unterstützung der KdK)?
2. Welche weiteren konkreten Rahmenbedingungen bestehen und wie müssen diese für den Bundesrat erfüllt werden?
3. Bis wann gedenkt der Bundesrat, den Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung vorzulegen? Wie werden die Projektanten der vier Projekte in diese Arbeiten eingebunden?
4. Gilt die Aussage des Bundesrates weiterhin, dass der Bund sich zu maximal 50 Prozent der Gesamtkosten sowie höchstens einer Milliarde Franken an der Finanzierung beteiligt? Gemäss welchen konkreten Kriterien würde der konkrete Beitrag von bis zu 1 Milliarde Franken bemessen?
5. Welche konkreten Anforderungen stellt der Bundesrat an die finanzielle Beteiligung der Projektanten und deren Partner?
6. Zu welchem Zeitpunkt der Entwicklung dieser Projekte ist der Bund bereit, sich finanziell zu beteiligen?
7. Wie sieht der Bund seine Rolle bei einer Landesausstellung?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine Landesausstellung einen Beitrag zur nationalen Kohäsion leisten kann, indem sie zum Beispiel den Zusammenhalt der Regionen stärkt und/oder die Verständigung der unterschiedlichen Kulturen und Sprachgruppen fördert. 2015 hat er im Zusammenhang mit dem Projekt "Expo 2027 Bodensee-Ostschweiz" die Tradition der Landesausstellungen positiv gewürdigt und sich für die Fortführung dieser Generationenprojekte ausgesprochen. Im Rahmen des Föderalistischen Dialogs vom 8. November 2019 hat sich der Bundesrat weiterhin offen und positiv gegenüber einer Landesausstellung gezeigt.
1.: Ein konkreter Bundesratsentscheid für oder gegen die Mitfinanzierung einer Landesausstellung liegt nicht vor und ist im gegenwärtigen Stand der Projekterarbeitung auch nicht opportun. Inwiefern der Zeitpunkt 2027 realistisch ist, hängt unter anderem mit der Dimension eines allfälligen Projektes sowie mit den Entwicklungen und Herausforderungen rund um Covid-19 zusammen.
Der Bundesrat würde bei Erfüllung der Voraussetzungen auf Basis einer Projekteingabe zuerst über eine ideelle Unterstützung entscheiden. Wie in der Antwort des Bundesrates auf die Frage 17.5335 festgehalten, gehören zu den Bedingungen unter anderem das Vorliegen eines fundierten Konzeptes und eines tragfähigen Budgets, entsprechende Organisations- und Führungsstrukturen, eine breite und gesicherte Unterstützung durch institutionelle und private Partner in der jeweiligen Durchführungsregion sowie die Unterstützung der Konferenz der Kantonsregierungen. Über eine allfällige finanzielle Unterstützung des entsprechenden Projektes würden Bundesrat und Bundesversammlung gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt beschliessen.
2. und 3.: Für die erforderlichen Arbeiten zu einer Landesausstellung besteht mit den nach der Expo.02 erarbeiteten "Weisungen für die Durchführung von Grossanlässen Dritter mit Bundesunterstützung" (EFD 2003) sowie den Ergebnissen der Sonderuntersuchung der EFK zur Expo.02 (2005) bereits ein Handlungsrahmen. Die Bundesversammlung hat in der Legislaturplanung 2019 - 2023 vom 21. September 2020 in Artikel 8 zur Erreichung des Ziels 7: "Die Schweiz stärkt den Zusammenhalt der Regionen und fördert die Verständigung der unterschiedlichen Kulturen und Sprachgruppen", in Ziffer 39 die Verabschiedung des Berichts über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung festgelegt. Das Vorgehen für die Klärung der Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung ist bundesintern in Abklärung.
4., 5. und 6.: In seiner Antwort zur Frage 17.5325 hat der Bundesrat festgehalten, dass er beim Projekt "Expo 2027 Bodensee-Ostschweiz" den Grundsatz vorsah, dass ein allfälliger Bundesanteil maximal 50 Prozent der Gesamtkosten und höchstens eine Milliarde Franken betragen dürfe. Inwiefern diese Zahlen als Richtwerte für eine künftige Landesausstellung gelten, würde der Bundesrat bei der konkreten Beurteilung eines Projekts entscheiden. Relevant wäre hierbei auch eine zeitliche und finanzielle Abstimmung mit allfälligen weiteren Grossanlässen mit Bundes- und Kantonsunterstützung.
Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung von Konzepten und Machbarkeitsstudien den Projektträgern und deren Partnern obliegt. Die Durchführung einer oder mehrerer spezifischer Machbarkeitsstudien ist bei Expo-Vorhaben zwingend.
7.: Die Initiierung der Planung für eine Landesausstellung und die Durchführung liegen grundsätzlich in der Verantwortung von Regionen, Kantonen und weiteren Akteuren, die eine Expo ausrichten wollen. Die Rolle des Bundes bei vergangenen Landesausstellungen lässt sich als eine des Prozessbegleiters und Mitfinanziers bezeichnen. Die Rolle des Bundes im Hinblick auf eine künftige Landesausstellung wird im Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung behandelt werden.
Antwort des Bundesrates.