20.3051 · Interpellation · 2020-03-05
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Werden in der Schweiz systematische und verlässliche Daten erhoben, wie viele Minderjährige wegen Geschlechtsidentitätsproblemen in Behandlung sind?
2. Wenn ja, wie viele Kinder waren seit dem Jahr 2000 jährlich in Behandlung?
3. Welche medizinischen Behandlungen wurden in wie vielen Fällen durchgeführt? (Pubertätsblockierung, Verabreichung gegengeschlechtlicher Hormone, chirurgische Eingriffe: welche?)
4. Wie alt sind die behandelten Minderjährigen? Gibt es nach Alter und Art der Behandlung aufgeschlüsselte Statistiken?
5. Wie viele Minderjährige, bei denen die Pubertät blockiert wurde, entschliessen sich anschliessend für weitere Massnahmen?
6. Nach welchen (verbindlichen) Behandlungsrichtlinien richten sich solche Behandlungen an Minderjährigen?
Begründung
Im In- und Ausland werden zunehmend Minderjährige wegen Unbehagen gegenüber ihrem gesunden Körper mit pubertätsblockierenden und "geschlechtsangleichenden" medizinischen Massnahmen behandelt. Laut mir vorliegenden Zahlen aus der "Medizinischen Statistik der Krankenhäuser" des BFS ist die Zahl wegen "Störungen der Geschlechtsidentität" (Code CIM-10 F64) zwischen 2012 und 2018 von 2 auf 36 angestiegen. Chirurgische Eingriffe wurden lediglich im Jahr 2018 durchgeführt, und zwar 7. Diese niedrigen Zahlen werfen angesichts diverser Medienberichte Fragen auf. Beispielsweise berichtete 20 Minuten Online mit Berufung auf neueste Zahlen des BFS und der Spitaldatenbank SwissDRG am 11. April 2019 von 14 Geschlechtsoperationen an Minderjährigen im Jahr 2017. Die Weltwoche (Nr. 5/2019) berichtete von rund 100 Minderjährigen, die jährlich allein die für solche Fälle eingerichtete Sprechstunde der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Psychiatrischen Universitätsklinik in Zürich aufsuchen. Davon würden 80 Prozent der Jugendlichen ihr Geschlecht chirurgisch oder hormonell umwandeln lassen. Wie passen diese divergierenden Zahlen zusammen? Pubertätsblockierende und "geschlechtsangleichende" Massnahmen bei Minderjährigen sind in der medizinischen Fachwelt umstritten, weil dadurch eine mögliche Aussöhnung mit dem biologischen Geschlecht möglicherweise weniger wahrscheinlich wird.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das Bundesamt für Statistik erhebt mit der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser systematische und verlässliche Daten zu Diagnosen und Behandlungen stationärer Spitalaufenthalte. Die Daten zur Inanspruchnahme von ambulanten Leistungen im Spital und jene der Arztpraxen beinhalten jedoch keine Diagnosen. Somit können keine Aussagen über alle sich wegen Geschlechtsidentitätsproblemen in Behandlung befindenden Minderjährigen getroffen werden, sondern nur über diejenigen im Rahmen stationärer Spitalaufenthalte. Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Behandlung von Geschlechtsidentitätsproblemen das Wohlergehen der betroffenen Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen im Vordergrund steht. Daher werden diese Arten von Problemen zuerst und prioritär im Rahmen einer psychotherapeutischen Begleitung angegangen. Behandlungen wegen Geschlechtsidentitätsproblemen betreffen hauptsächlich Erwachsene.
2. Es können nur die minderjährigen Patientinnen und Patienten ermittelt werden, die stationär behandelt wurden, und dies ab Datenjahr 2007. Gemäss der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser wurde folgende Anzahl Patientinnen und Patienten unter 18 Jahre mit einer Hauptdiagnose aus der ICD-10-GM-Gruppe F64.- "Störungen der Geschlechtsidentität" behandelt:
Jahr2007200820092010201120122013Person/en0001100Jahr20142015201620172018Person/en3761519
Spätere Datenjahre stehen nicht zur Verfügung. Diese Zahlen beziehen sich auf Patientinnen und Patienten mit oder ohne operative Behandlung.
3. Für die Pubertätsblockierung und die Verabreichung von gegengeschlechtlichen Hormonen gibt es keine spezifischen CHOP-Codes (Schweizerische Operationsklassifikation). Die Patientinnen und Patienten ohne operative Behandlung verteilen sich wie folgt über die Jahre:
Jahr2007200820092010201120122013Person/en0001100Jahr20142015201620172018Person/en14525
Die Patientinnen und Patienten, bei denen eine chirurgische Behandlung durchgeführt wurde, waren:
Jahr2007200820092010201120122013Person/en0000000Jahr20142015201620172018Person/en2311314
Über alle Jahre hinweg handelte es sich bei den meisten chirurgischen Eingriffen um Veränderungen der Brust. Bei 7 der 14 Patientinnen und Patienten im Jahr 2018 wurde zusätzlich der Code "Operation zur Geschlechtsumwandlung, Geschlechtsumwandlung einer Frau zum Mann" (CHOP-Code 64.51) erfasst. Dieser Code wurde in den Vorjahren nicht erfasst.
4. Mit der geringen ermittelten Fallzahl von stationären Spitalaufenthalten wäre eine nach Alter und Behandlung aufgeschlüsselte Statistik nicht aussagefähig. Die unter Antwort 2 aufgelisteten Fälle betreffen Patientinnen und Patienten im Alter zwischen 13 und 17 Jahren, mit überwiegender Mehrheit von 16- und 17-Jährigen.
5. Diese Frage kann auf Basis der Datenlage der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser nicht beantwortet werden.
6. In der Schweiz gibt es keine national geltenden Richtlinien zur Behandlung von Minderjährigen mit Geschlechtsinkongruenz. Das aktuelle Standardvorgehen richtet sich im gesamten Behandlungspfad weitgehend nach internationalen Richtlinien. Dabei handelt es sich einerseits um die gemeinsam verfassten Leitlinien der europäischen und amerikanischen Gesellschaften für Endokrinologie sowie der World Professional Association for Transgender Health (WPATH). Andererseits gibt es die Behandlungsstandards der WPATH, in denen der Behandlungspfad, Vorbehandlungen und die Abfolge der geschlechtsangleichenden Interventionen beschrieben werden.
Antwort des Bundesrates.