Abschaffung der Guillotineklausel mit der EU. Nein zu einem Horizon-Europe-Abkommen mit Guillotineklausel
20.3055 · Motion · 2020-03-05
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die SVP steht einer Teilnahme der Schweiz am 9. EU-Forschungsrahmenprogramm "Horizon Europe" kritisch gegenüber. Sollte der Bundesrat trotzdem diesbezüglich Verhandlungen mit der EU aufnehmen, wird der Bundesrat verpflichtet, kein Abkommen zu unterzeichnen, das eine Verlängerung der sog. Guillotine-Klausel in Bezug auf das Personenfreizügigkeitsabkommen enthält.
Begründung
Für das 8. EU-Forschungsrahmenprogramm "Horizon 2020" erfolgte die Beteiligungsregelung der Schweiz durch das Abkommen vom 5. Dezember 2014. Darin ist unter Artikel 13 ("Änderung
und Kündigung") u.a. vertraglich vereinbart: (i) "Jede der Vertragsparteien kann dieses Abkommen unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten kündigen" (Abs. 3); (ii) "Wird das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit gekündigt, so verliert das vorliegende Abkommen an demselben Tag seine Gültigkeit wie das obengenannte Abkommen [i.e. Freizügigkeitsabkommen]. Eine vorherige schriftliche Benachrichtigung ist nicht erforderlich." (Abs. 4). Das 8. EU-Forschungsrahmenprogramm "Horizon 2020" läuft per 31. Dezember 2020 aus.
Das 9. Forschungsrahmenprogramm der EU trägt den Namen "Horizon Europe" und dauert vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027. Ungeachtet institutioneller Fragen hat die EU durchaus ein Interesse signalisiert, mit der Schweiz und ihren etablierten Forschungsstätten zusammenarbeiten zu wollen. EU-Kommissar Hahn sagte am 19. Dezember 2019 gegenüber Radio SRF, dass die "Art und Weise", wie "Drittstaaten wie die Schweiz an den EU-Forschungsprogrammen teilnehmen können" "in die Richtung" geht, "dass die Beträge, die die Forscher eines Partnerlandes bekommen, auch entsprechend von dem jeweiligen Land aufgebracht werden sollen; also, dass die EU nicht dazuzahlt. Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass Länder wie die Schweiz, aber auch Israel und in Zukunft auch Grossbritannien überproportional von den europäischen Forschungsgeldern profitieren."
Gemäss EDA handelt es sich beim CH-EU-Forschungsabkommen nicht um ein Marktzugangsabkommen, sondern um ein Kooperationsabkommen. Dieses soll - wie auch für Staaten wie Israel oder Grossbritannien - losgelöst von der Personenfreizügigkeit verhandelt und abgeschlossen werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Massnahmen der EU im Bereich Forschung und Innovation (F&I) und namentlich die Beteiligung am jeweils mehrjährigen EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP) sind eine wichtige öffentliche Förderquelle in der Schweiz für Forschung und Innovation. Die Folgen einer Nicht-Teilnahme am FRP wären für das Knowhow, die Attraktivität und die internationale Vernetzung des Forschungs- und Innovationsstandorts Schweiz gravierend.
Die Grundlage der umfassenden Beteiligung der Schweiz als assoziierter Staat am FRP ist das Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit (Forschungsabkommen EU-Schweiz), das Teil der Bilateralen Verträge I (1999) ist. Diese Verträge umfassen neben dem Abkommen zur Personenfreizügigkeit (FZA) sechs weitere Sektorialverträge. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung der FRP ist das Forschungsabkommen das einzige Abkommen der Bilateralen I, das für jede Programmgeneration erneuert werden muss.
In den Verhandlungen über das Paket der Bilateralen I stellte die EU die Bedingung, dass im Falle der Aufhebung eines der sieben Abkommen die anderen sechs ebenfalls ausser Kraft treten. Diese Klausel war für die EU die Absicherung des Gleichgewichtes des gesamten Pakets. Auch beim Abkommen zur aktuellen Generation des Forschungsabkommens (Horizon-2020-Paket) von 2014 wurde die Verbindung mit dem FZA von der EU als conditio sine qua non für den Abschluss eines Abkommens bei den Verhandlungen eingebracht.
Das Ziel des Bundesrates ist eine nahtlose Weiterführung der Teilnahme am Nachfolgeprogramm "Horizon Europe" (2021-2027). Wie in den vergangenen Verhandlungen wird sich der Bundesrat für das bestmögliche Abkommen im Interesse der Schweizer Forschung einsetzen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.