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20.318 · Standesinitiative · 2020-06-09

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert die Bundesversammlung auf, ein dringliches Bundesgesetz zu erlassen, wonach die Kosten für die Tests, mit denen eine Infektion mit dem für die Krankheit Covid-19 verantwortlichen Coronavirus nachgewiesen wird, vollständig - d. h. ohne Franchise oder Selbstbeteiligung der versicherten Person - von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden.

Begründung

Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert diese Kostenübernahme in Anbetracht dessen, dass

- sich die Schweizer Bevölkerung während der Covid-19-Pandemie diszipliniert an die Stay-at-home-Vorgaben des Bundesrates gehalten hat;

- der Bundesrat gleichzeitig ein Aussetzen von nicht unbedingt notwendigen Arztbesuchen und Operationen angeordnet hatte, was einen erheblichen Rückgang der Kosten für die OKP zur Folge hatte;

- die Reserven der Krankenversicherer gemäss den Anfang 2019 veröffentlichen Daten den vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) verlangten Mindestbetrag zum Abfangen von Kostenfluktuationen um rund 5 Millionen Franken übersteigen;

- es Bestandteil der vom Bundesrat angeordneten Massnahmen ist, mit denen ein Wiederaufflammen der Epidemie verhindert werden soll, dass zur unverzüglichen Unterbrechung der Infektionsketten bei Verdachtsfällen frühzeitig Tests durchgeführt werden;

- die Unterscheidung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zwischen Fällen mit leichten Symptomen, die nicht besonders gefährdet sind, bei denen die Testkosten von den Kantonen zu tragen sind, und Fällen mit signifikanten Symptomen, bei denen die Test- und Behandlungskosten zulasten der OKP gehen, die Patientinnen und Patienten verunsichert;

- der Infektionstest, wenn er von der OKP übernommen wird, der Franchise unterliegt und eine Selbstbeteiligung der versicherten Person von 10 Prozent erfordert;

- die Kosten des Tests gewisse Versicherte davon abhalten könnten, sich testen zu lassen, was die Wirksamkeit der Massnahmen der Gesundheitsbehörden zur Bewältigung der Epidemie verringern würde;

- diese Situation noch verschärft wird durch die Prekarisierung immer grösserer Bevölkerungsteile als Folge der coronabedingten Wirtschaftskrise;

- Bund und Kantone bereits erhebliche Mittel bereitgestellt haben, um die Bevölkerung in dieser Krise zu unterstützen;

- sich die OKP-Versicherer bislang nicht solidarisch gezeigt haben, sondern sich hinter Rechtsbestimmungen verstecken, die für den Normalzustand gedacht sind, obwohl es sich um eine ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz handelt;

- die genannten Versicherer deshalb verpflichtet werden müssen, sich mittels der Reserven zu beteiligen, die exakt dafür gebildet werden, Kosten abzudecken, die bei der Festlegung der Prämien für das betreffende Jahr nicht vorhersehbar waren.