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20.3189 · Postulat · 2020-05-04

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat prüft Massnahmen, um die Lebensmittelversorgungssicherheit zu stärken.

Begründung

Im Zuge der Coronakrise hat die Angst vor einer eingeschränkten Lebensmittelversorgung zugenommen. Eine intensivere Produktion in der Schweiz ist nachweislich keine Option, da sie nur beschränkte Ertragssteigerungen bringt und die Ökosysteme belastet. Um die Versorgungssicherheit zu stärken, wird der Bundesrat aufgefordert, insbesondere in folgenden Bereichen Massnahmen zu prüfen:

1. Kulturlandschutz stärken: Durch Zersiedelung und Strassenbau geht wertvolles Kulturland verloren.

2. Mehr inländische, erneuerbare Energie: Die Schweizer Ernährungswirtschaft ist stark von importierter Energie (Diesel und Strom) abhängig.

3. Die Interessen von Kleinbetrieben stärken: Die Coronakrise zeigt, wie viel krisenresistenter vielfältige Kleinbetriebe sind, die nahe an den Konsumentinnen und Konsumenten agieren. Bei der zukünftigen Agrar- und Importpolitik müssen die Interessen der bäuerlichen Kleinbetriebe stärker berücksichtigt werden.

4. Soziale Situation der Landarbeiterinnen und Landarbeitern verbessern: Als erstes machte sich die Krise mit dem Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft bemerkbar. Durch eine Verbesserung der Arbeitssituation kann dem entgegengewirkt werden.

5. Mehr Vielfalt, weniger Auslandsabhängigkeit bei Saat- und Pflanzgut: Grosse Teile des Saat- und Pflanzguts werden importiert. Bei Raps und Zuckerrüben sind es 100 Prozent.

6. Pestizid- und Kunstdüngereinsatz reduzieren: Auch Pestizide und Kunstdünger werden zu 100 Prozent importiert. Um die Auslandsabhängigkeit zu reduzieren und um die natürlichen Ressourcen zu schützen, wird stärker in die Forschung, Entwicklung und Anwendung von alternativen Anbauverfahren investiert.

7. Feed no Food: Mit dem Getreide und Soja, das in der Schweiz an Raufutterverzehrer verfüttert wird, könnten Millionen Menschen ernährt werden.

8. Foodwaste reduzieren: Ein Drittel der Lebensmittel wird verschwendet.

9. Fleischkonsum reduzieren, Alternativprodukte fördern: Der Flächenverbrauch von pflanzlicher Nahrung ist wesentlich geringer.

10. Faire und ökologische Handelsbeziehungen stärken: Eine intensivere Produktion ist keine Option und bestimmte Nahrungsmittel können hier nicht angebaut werden. Wir sind daher auf den Import von Nahrungsmitteln angewiesen. Diese müssen hohe Sozial- und Umweltstandards erfüllen, der Bundesrat prüft Massnahmen, um dies zu erreichen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Eine stabile und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist dem Bundesrat ein zentrales Anliegen. Damit die inländische Produktion langfristig einen wichtigen Beitrag an die Versorgungssicherheit im Sinne des Artikels 104a der Bundesverfassung leisten kann, sind einerseits die Produktionsgrundlagen zu erhalten (Bst. a). Anderseits muss die Produktion standortangepasst und ressourceneffizient sowie auf den Markt ausgerichtet erfolgen (Bst. b und c). Schliesslich braucht es grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen sowie einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln (Bst. d und e). Dafür setzt sich der Bundesrat auf verschiedenen Ebenen ein.

1. Mit der am 8. Mai 2020 verabschiedeten Bodenstrategie will der Bundesrat dazu beitragen, dass die Böden auch künftig fruchtbar bleiben und ihre weiteren Leistungen für Gesellschaft und Wirtschaft erbringen können. Es wird angestrebt, dass in der Schweiz ab 2050 netto kein Boden mehr verbraucht wird. Ebenfalls am 8. Mai 2020 hat der Bundesrat den überarbeiteten Sachplan Fruchtfolgeflächen sowie die langfristige Finanzierung des Kompetenzzentrums Boden verabschiedet. Diese Massnahmen tragen dazu bei, dass die landwirtschaftlichen Böden in der Schweiz künftig besser geschützt werden.

2. Um die mittel- bis langfristigen Ziele der Energiestrategie zu erreichen, und damit die Auslandabhängigkeit zu verringern, muss das Potenzial der Landwirtschaft bei der Produktion erneuerbarer Energien genutzt werden. Deshalb unterstützt der Bund die Landwirtschaft unter anderem beim Bau von Anlagen zur Stromgewinnung aus Sonne, Wasser und Biogas mittels zinsfreier Darlehen. Mit der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) soll der Ersatz von mit fossilen Energieträgern betriebenen Maschinen verstärkt gefördert werden.

3. Die Massnahmen des Bundes sind gemäss Artikel 104 Absatz 2 der Bundesverfassung auf die bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe ausgerichtet. Eine weitergehende Strukturlenkung erachtet der Bundesrat nicht als sinnvoll. Mit der Ablehnung der Volksinitiative "Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle" wurde er in seiner Haltung bestätigt.

4. Die Arbeitsbedingungen für landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in kantonalen Normalarbeitsverträgen geregelt. Es hat sich gezeigt, dass das heutige System gut funktioniert, konnten doch trotz Corona-Krise genügend saisonale Arbeitskräfte rekrutiert werden.

5. Ausgehend von der Strategie Pflanzenzüchtung 2050 verstärkt der Bundesrat seit 2020 die Förderung der Züchtung und Sortenprüfung von strategisch relevanten Kulturarten in der Schweiz. Mit der AP22+ sollen die Fördermassnahmen in diesem Bereich mit dem Aufbau eines Kompetenz- und Innovationsnetzwerkes ergänzt werden, um die Vielfalt und Verfügbarkeit von an die Schweizer Ökosysteme angepasstem und auf die Bedürfnisse der Märkte ausgerichtetem Saat- und Pflanzgut langfristig sicherstellen zu können. Um die Risiken im Zusammenhang mit bestehenden Importabhängigkeiten zu reduzieren, wird die Pflichtlagerhaltung von Rapssaatgut geprüft. Zur Aussaat aufbereitetes Saatgut von Zuckerrüben verliert schnell seine Keimfähigkeit, weshalb es sich für die Pflichtlagerhaltung weniger eignet.

6. Zur Ergänzung der im Boden gespeicherten Nährstoffe besteht ein Pflichtlager an Stickstoffdüngern. In der AP22+ steht die Reduktion der Umweltauswirkungen beim Pestizid und Düngereinsatz im Fokus. Für die Stickstoff- und Phosphorüberschüsse ist ein verbindlicher Absenkpfad vorgesehen. Einen Absenkpfad bei den Risiken des Pestizideinsatzes verlangt zudem der Vorentwurf der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates, der zusammen mit der AP22+ im Parlament beraten werden soll. Agroscope forscht schon heute und künftig noch verstärkt im Bereich nachhaltige Landwirtschaft. Zudem beabsichtigt das Parlament in den kommenden Jahren eine Verdoppelung des Bundesbeitrags an das FiBL.

7. Mit der AP22+ soll bewirkt werden, dass die Proteinversorgung der landwirtschaftlichen Nutztiere noch verstärkt mit betriebseigenen Futtermitteln erfolgt. Die Haltung von Raufutterverzehrern soll primär auf dem Grasland basieren, damit das Ackerland im In- und Ausland verstärkt zur direkten menschlichen Ernährung genutzt werden kann.

8. Mit der Annahme des Postulats Chevalley 18.3829 "Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung" wurde der Bundesrat beauftragt, einen Aktionsplan zu erarbeiten mit dem Ziel, die Lebensmittelverluste bis 2030 zu halbieren. Dies würde die Umweltbelastung der Ernährung um 10-15 Prozent reduzieren. Der Bundesrat beantragt auch die Annahme der Motion 19.3112 Munz "Food Waste. Stopp der Lebensmittelverschwendung". Damit soll eine rechtliche Grundlage geschaffen werden für das erleichterte Abgeben von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen, um dadurch die Lebensmittelverschwendung weiter zu bekämpfen. Schliesslich unterstützt der Bund bereits heute die Reduktion von Food Waste mittels Information und Sensibilisierung (z.B. Kampagne. "Save Food, Fight Waste").

9. Das Angebot an Nahrungsmitteln wird vor allem durch unsere Konsumgewohnheiten und die entsprechende Nachfrage bestimmt. Was die Ernährungsgewohnheiten und den Fleischkonsum betrifft, so setzt der Bundesrat auf Information und vor allem auf Eigenverantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten. So hat beispielsweise das ARE 2016 die Broschüre "Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Ernährung" mit Beispielen für Kantone und Gemeinden publiziert. Darin wird auch auf die Bedeutung eines massvollen Fleischkonsums hingewiesen.

10. Die Nachfrage der Konsumentinnen und Konsumenten nach nachhaltig produzierten importierten Lebensmitteln ist entscheidend dafür, dass die Importeure ihre Verantwortung wahrnehmen und entsprechende Produkte importieren. Auf staatlicher Ebene fördert z.B. die Äquivalenz im Biobereich mit der EU, unserer Haupthandelspartnerin, den Import von biologischen Produkten. Die neueren Freihandelsabkommen enthalten ein umfassendes Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung. Diese Nachhaltigkeitsbestimmungen gelten für alle Produktionssektoren, einschliesslich der Ernährungswirtschaft. Zudem setzt sich die Schweiz in den entsprechenden Verhandlungen für die Etablierung eines bilateralen Dialogs über eine nachhaltige Landwirtschaft ein.

Das Anliegen des Postulats wird mit bestehenden und im Rahmen der AP22+ vorgeschlagenen Massnahmen weitgehend erfüllt. Der Bundesrat hat am 12. Februar 2020 die Botschaft zur AP22+ verabschiedet. Die Verantwortung für die zukünftige Ausgestaltung der Agrarpolitik liegt nun beim Parlament.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.