20.3580 · Interpellation · 2020-06-10
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Während der Corona-Krise haben wir festgestellt, dass viele Migrantinnen und Migranten aus sprachlichen Gründen die Medien nicht verfolgen konnten und vor allem in den ersten Wochen sehr verzweifelt waren. Unser integrationspolitisches Ziel ist es, dass die Neuzugezogenen möglich schnell die Landesprache lernen. Aber aus verscheiden Gründen klappt das nicht immer. Laut dem Bundesamt für Statistik gibt es rund 2 Millionen Personen in der Schweiz, welche eine andere Hauptsprache als an ihrem Wohnort können. Studien zeigen, dass diese Menschen bei wichtigen Ereignissen oder Themen, in den Muttersprachen informiert werden sollten. Das BAG hat mit der Zeit Informationen in verschiedenen Sprachen veröffentlicht. Um eine flächendeckende Information zu erreichen, sind diverse Migrantenorganisationen oder -medien trotz bescheidenen Mitteln in die Verbreitungslücke gesprungen. Die Diskussionen in den sozialen Medien zeigten, der Informationsbedarf blieb unbefriedigt.
Dass alle die verbreiteten Anordnungen und Empfehlungen gut verstanden werden, liegt in einer Epidemie im Interesse der öffentlichen Gesundheit.
In diesem Zusammenhang bittet der Interpellant den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie stellt der Bundesrat die Nachfrage nach klaren Informationen für alle Bevölkerungsgruppen sicher?
2. Wie beurteilt er die Nachfrage nach Informationen in Nicht-Landessprachen? Um wie viele Menschen geht es? Wie wichtig ist es, dass in einer Epidemie alle die Anordnungen und Empfehlungen gut verstehen?
3. Über welche Kanäle hat er während der Corona-Krise in Nicht-Landessprachen kommuniziert? Hat er Kommunikationslücken entdecken können?
4. Bestehen institutionalisierte Beziehungen zu Migrantenorganisationen oder -medien, die sich als Multiplikatoren für die Verbreitung eignen? Wie gestaltet er die Zusammenarbeit mit diesen? Sieht er Ausbau-Potenzial? Werden diese künftig Bestandteil der Krisenkommunikation und Unterstützung bekommen?
5. Welche staatlichen Institutionen könnten mit diesen Organisationen strukturiert zusammenarbeiten?
6. Wie beurteilt er deren teilweise Abhängigkeit von ausländischen Geldgebern? Welche Massnahmen ergreift er, um der vom Ausland gesteuerten Verbreitung von Falschmeldungen entgegenzuwirken?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Gemäss dem Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 2005 (AIG, SR 142.20) ist es erforderlich, dass Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz leben, sich mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und insbesondere eine Landessprache erlernen (Art. 4 Abs. 4). Der Bundesrat und die Bundesbehörden halten sich in der Kommunikation mit der Bevölkerung darum primär an die Landessprachen. Das AIG hält in Artikel 57 weiter fest, dass Bund, Kantone und Gemeinden die ausländische Bevölkerung über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz informieren und beraten. Gestützt auf diesen Artikel fördert der Bund regelmässig und in vielen Bereichen Informationen in Nicht-Landessprachen.
2. Während einer Krise, und insbesondere während einer Epidemie, ist es zentral, möglichst alle Personen rasch und unmissverständlich über die wichtigsten Massnahmen oder Verhaltensregeln zu informieren. Auch in solchen Fällen wird die Kommunikation um weitere in der Schweiz verbreitete Sprachen erweitert. Dabei folgen die Behörden dem Sprachengesetz (SpG, SR 441.1, Artikel 7) und bemühen sich um eine klare und bürgerfreundliche Sprache.
Gut zwei Millionen Personen der ständigen Wohnbevölkerung geben als Hauptsprache eine Nicht-Landessprache an. Wie viele dieser Personen über keine ausreichenden Kenntnisse einer Landessprache verfügen, um Informationen der Behörden zu verstehen, ist nicht bekannt. Fast eine halbe Million dieser Personen gibt Englisch als Hauptsprache an, danach folgen Portugiesisch, Albanisch, Spanisch und Serbisch/Kroatisch. Knapp 220 000 dieser Personen über 15 Jahren geben an, weder zu Hause noch bei der Arbeit oder an der Ausbildungsstätte üblicherweise eine Landessprache zu sprechen.
3. Seit dem Ausbruch der Coronaepidemie in der Schweiz werden wichtige Informationen in viele Nicht-Landessprachen übersetzt und über das Gesundheitssystem, Integrationsfachstellen und Social Media verbreitet. Um die Migrationsbevölkerung zu erreichen, setzt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Koordination mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) insbesondere folgende Kanäle ein:
- BAG-Website (www.bag.admin.ch/neues-coronavirus-downloads) mit schriftlichen und audio-visuellen Informationen in mehreren Nicht-Landessprachen und in sogenannter "Leichter Sprache".
- Kampagnenwebsite "So schützen wir uns." (www.bag-coronavirus.ch) mit Faktenblättern in 21 Nicht-Landessprachen (Albanisch, Amharisch, Arabisch, Englisch, Farsi, Georgisch, Kurmandschi, Mandarin, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Slowakisch, Somali, Spanisch, Tamilisch, Tibetisch, Tigrinisch, Türkisch, Ungarisch).
- Die Erklärvideos des BAG zu verschiedenen Aspekten der Pandemie und ihrer Bekämpfung sind in vielen Nicht-Landessprachen verfügbar.
- Die Tracing-App liegt ebenfalls in mehreren Nicht-Landessprachen. Bei der Auswahl der Sprachen wurden die Grösse der Migrationsgemeinschaften und die Anzahl Asylsuchender berücksichtigt.
- Medien und MultiplikatorInnen-Netzwerke der Migrationsbevölkerung werden mit Informationen beliefert und finanziell für die Adaption und Verbreitung der Informationen unterstützt.
- Wichtige Akteure aus dem Integrations-, Asyl-, Sozial- und Gesundheitsbereich sowie diplomatische Vertretungen werden regelmässig zur Weitergabe von Informationen über ihre eigenen Netzwerke aufgefordert.
- Sammlung und Verbreitung von Informationen verschiedener Akteure via Website migesplus.ch des Schweizerischen Roten Kreuzes.
Die Kommunikation über diese Kanäle hat sich bewährt. Dennoch ist nicht auszuschliessen, dass Personen z.B. mit Leseschwierigkeiten oder geringen Kenntnissen der Behörden, der Medien oder einer Landessprache nicht erreicht wurden. Das BAG lanciert deshalb eine Umfrage unter der Migrationsbevölkerung und Fachleuten, um die Informationstätigkeit allenfalls weiter zu verbessern.
Weiter hat die Task Force von Bund und Kantonen gegen häusliche Gewalt während der Coronakrise unter Federführung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann die Plakate einer Kampagne gegen häusliche Gewalt neben Deutsch, Französisch und Italienisch auch in 10 Nicht-Landessprachen zur Verfügung gestellt.
4. Gemäss AIG; Art. 53 Abs. 4, arbeiten Bund, Kantone und Gemeinden bei der Erfüllung von Aufgaben im Bereich der Integration auch mit Migrantenorganisationen zusammen. Im Rahmen der seit 2014 bestehenden kantonalen Integrationsprogramme KIP haben die kantonalen und kommunalen Fachstellen für Integration die Beziehungen zu Migrantenorganisationen stärken können. Diese institutionalisierten Kontakte haben sich während der Corona-Krise bewährt.
5. Siehe Antworten 3 und 4.
6. Es ist Organisationen in der Schweiz nicht verboten, ausländische Gelder anzunehmen. Die Behörden sind dazu angehalten, mit Organisationen zusammenzuarbeiten, die sich an die schweizerische Rechtsordnung halten. Der Verbreitung von allfälligen Falschmeldungen wirkt der Bundesrat primär durch eine kontinuierliche und aktive Kommunikation entgegen.
Antwort des Bundesrates.