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20.3598 · Postulat · 2020-06-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die veralteten Codizes bei der Klassifikation von IV-Gebrechen durch ein differenzierteres und international anerkanntes System zu ersetzen sind. Parallel zur neuen Codierung soll die alte jedoch weitergeführt werden, damit die historische Vergleichbarkeit gewährleistet bleibt.

Begründung

Fast die Hälfte aller IV-Renten sind auf psychische Erkrankungen zurückzuführen - sowohl bei den bestehenden Renten als auch bei den Neurenten. Da das Bundesamt für Sozialversicherungen ungenaue Gebrechenscodizes aus den sechziger Jahren benutzt, können aber weder statistisch verlässliche Aussagen darüber gemacht werden, aufgrund welcher Diagnosen die psychisch bedingten IV-Renten effektiv zugesprochen wurden, noch wie sich die Zusammensetzung dieser Gruppe im Laufe der Zeit verändert hat.

Forschende, die für die Forschungsprogramme zur Invalidenversicherung (FoP-IV) Forschungsberichte erstellten, haben schon mehrfach auf diese Problematik hingewiesen (z.B. "Dossieranalyse der Invalidisierungen aus psychischen Gründen" (2009) oder "Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene: Frühkindliche Entwicklungsstörungen und Invalidität" (2015)) und empfohlen, dass alle Berenteten nach der aktuellen internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) codiert und die ICD-Codes direkt über die BSV-Registerdaten zugänglich gemacht werden.

Eine statistische Erfassung nach ICD würde Aufschluss über die effektiven Diagnosen, deren Anteil und deren historische Entwicklung geben. Dadurch wäre es möglich, frühzeitig auf Entwicklungen im Bereich der psychischen Erkrankungen zu reagieren oder auch auszuwerten, welche Eingliederungsmassnahmen bei welchen Diagnosen besonders wirkungsvoll sind.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.