20.3745 · Motion · 2020-06-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, den im vierten Landesforstinventar aufgezeigten Defiziten in der Waldpflege entgegenzuwirken und die durch den Klimawandel verschlechterten Rahmenbedingungen für die Schweizer Waldbewirtschaftung rasch und konkret zu verbessern. Es sind gezielt Massnahmen zu fördern und finanziell zu unterstützen, die es den Waldeigentümern ermöglichen, einen gesunden, stabilen und klimafitten Wald zu erhalten. Es sind finanzielle Anreize zu schaffen, damit die Waldeigentümer den Wald auch in Zukunft so bewirtschaften können, dass er "alle Funktionen und Leistungen nachhaltig und gleichwertig erfüllen kann", wie dies die Waldpolitik 2020 vorsieht. Namentlich Einschränkungen der Funktionen für das Klima, die Wohlfahrt und die Holzversorgung ist mit effektiv wirkenden Massnahmen dringend zu begegnen.
Der Bundesrat wird zu diesem Zweck aufgefordert, in einem ersten Schritt für eine erste 4-Jahres-Periode zusätzliche leistungsbezogene, finanzielle Beiträge im Umfang von mindestens 25 Millionen Franken pro Jahr in drei Bereichen auszurichten: für eine "Stabilitäts-Waldpflege" in allen Entwicklungsstufen, für Sicherheitsholzschläge und für klimaangepasste Wiederaufforstungsmassnahmen. Sofern dazu neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen oder bestehende anzupassen sind, wird der Bundesrat aufgefordert, diese dem Parlament spätestens innert 12 Monaten vorzulegen.
Begründung
Artikel 77 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund dazu, dafür zu sorgen, dass der Wald seine Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann. Die Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung sowie die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine effiziente und innovative Wald- und Holzwirtschaft sind denn auch das Hauptziel der vom Bundesrat im Jahre 2013 formulierten Waldpolitik 2020. Die Resultate des vierten, am 10. Juni 2020 publizierten Landesforstinventars (LFI 4) belegen indessen, dass der Anteil nicht bewirtschafteter Wälder zunimmt und der Wald die vom Staat und von der Gesellschaft erwarteten Leistungen immer weniger erbringen kann. Dieses Problem wird künftig noch zunehmen, wenn keine griffigen Massnahmen dagegen ergriffen werden. Der Bund ist daher in der Pflicht, dringende und konkrete Massnahmen zu ergreifen.
Der Klimawandel und Ereignisse wie Sturmschäden, Käferbefall und Trockenheit setzen dem Wald zu. Sich verschärfende Holzmarktentwicklungen beeinträchtigen die wirtschaftliche Lage der Waldeigentümer zusätzlich. Viele Waldbesitzer können die zeitgerechte und flächendeckende Waldpflege nicht mehr gewährleisten, sie sind dazu auch nicht verpflichtet. Die stets unrentablere Holznutzung lässt die Motivation der Waldbesitzer für die Waldpflege und Holzernte weiter schwinden. Da sich zwei Drittel des Schweizer Waldes im Eigentum von Privaten bzw. von Bürgergemeinden und Korporationen befinden, welche die Bewirtschaftung nicht mit Steuereinnahmen unterstützen können, werden in Zukunft noch mehr Waldflächen nicht mehr gepflegt werden. In der Folge werden die Wälder nicht mehr verjüngt und bedeutende Holzpotenziale bleiben ungenutzt. Überalterte Wälder werden zur "Zeitbombe", denn sie sind anfällig für Krankheiten, Schädlinge und die Folgen des Klimawandels. Nur gesunde und nachhaltig genutzte Wälder können massgeblich zum Klimaschutz beitragen.
Die Ziele der Waldpolitik des Bundes können ohne rasche und griffige zusätzliche Massnahmen nicht mehr erfüllt werden. Um die nachhaltige Pflege und Nutzung des Waldes auch in naher Zukunft sicherzustellen, braucht es gezielte Anreize und rasche finanzielle Unterstützungen für die Waldwirtschaft. In einem ersten Schritt werden daher drei dringende Massnahmenpakete gefordert, für die mindestens 25 Millionen Franken pro Jahr bereitzustellen sind:
Stabilitäts-Pflege: Ergänzend zu den bereits ausgerichteten Beiträgen für die Jungwaldpflege, sollen Pflegebeiträge für Massnahmen in Baumbeständen aller Entwicklungsstufen ausgerichtet werden, wenn sie deren Widerstands- und Anpassungsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel gezielt fördern.
Sicherheitsholzerei: Damit die Sicherheit von Erholungssuchenden und wichtiger Infrastrukturen gewährleistet werden kann, soll die Räumung geschwächter Bäume und Baumbestände in Erholungswäldern und im Bereich öffentlicher Infrastrukturen (z.B. Strassen und Schienen) kostendeckend finanziell unterstützt werden.
Wiederaufforstungen: Aufforstungsprojekte, die zur raschen und gezielten Anpassung des Waldes an die Folgen des Klimawandels beitragen, sollen finanziell unterstützt werden (Pflanzungen mit standortgerechten, klimaangepassten Baumarten, inkl. notwendiger Wildschutzmassnahmen).
Die Schweizer Waldeigentümer stehen in direkter Konkurrenz mit der Waldwirtschaft in den Nachbarländern, vor allem in Österreich und Deutschland. Ein Blick über die Landesgrenzen lohnt sich daher:
In Österreich hat die Bundesregierung für die Forstwirtschaft ein Unterstützungspaket im Umfang von 350 Millionen Euro geschnürt (16.06.2020). Zur Umsetzung soll ein neues Waldfondsgesetz geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, ähnliche Massnahmen zu fördern, wie mit der vorliegenden Motion gefordert.
Im deutschen Bundesland Baden-Württemberg stehen für die Aufarbeitung von Schadholz und für Wiederaufforstungen Fördermittel im Umfang von 28,6 Millionen Euro zur Verfügung. Ergänzend dazu wird aktuell die Einführung einer "Klimawandelpämie" geprüft, um Anreize für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zu schaffen (27.05.2020).
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung einer regelmässigen Waldbewirtschaftung, gerade auch angesichts des Klimawandels. Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer mit ihren Forstbetrieben spielen dabei eine wichtige Rolle und stehen momentan vielerorts vor einer herausfordernden Aufgabe. Mit dem langjährigen Forschungsprogramm "Wald und Klimawandel" (2009-2018) des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) konnten wesentliche Erkenntnisse zum Wald und seiner Anpassungsfähigkeit gewonnen werden. Weiter haben die WSL, Bund und Kantone ein langfristig angelegtes Forschungsprojekt mit Testpflanzungen mit 18 verschiedenen Baumarten angelegt. Dies wird in einigen Jahren weitere Erkenntnisse über eine geeignete Baumartenwahl für die Zukunft liefern.
Parlament und Bundesrat haben die Thematik bereits 2017 aufgenommen und mit der Ergänzung des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) Massnahmen zu Vorkehrungen zum Klimawandel verankert (Art. 28a WaG). Die Bundesbeiträge wurden jährlich um 20 Millionen Franken erhöht. Auch bei zusätzlichen Mitteln des Bundes müssten sich die Kantone zu gleichen Teilen beteiligen und in der Lage sein, entsprechende Mittel zuzusichern.
Vor wenigen Wochen hat das Parlament den Bundesrat mit der Motion Engler (Hêche) (19.4177) beauftragt, zusammen mit den Kantonen im Sinne der Verbundaufgabe eine integrale Strategie für die Anpassung des Waldes an den Klimawandel vorzulegen. Die Strategie soll auch die erforderlichen Instrumente sowie finanziellen Mittel festlegen, damit der Wald seine verschiedenen Funktionen erfüllen und nachhaltig bewirtschaftet werden kann. Der Bundesrat begrüsst diesen integralen Ansatz und lehnt deshalb eine vorgezogene Anpassung der Instrumente und eine allenfalls damit einhergehende Mittelaufstockung zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.