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20.3873 · Postulat · 2020-06-19

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung eines Elternurlaubs in der Schweiz vorzubereiten.

Begründung

Eine Studie der Unicef vom Juni 2019 hat die Schweiz hinsichtlich der Familienpolitik auf den letzten Rang der von ihr untersuchten OECD-Mitgliedstaaten gesetzt (Rang 31 von 31 untersuchten Ländern).

Diese Rangierung erklärt sich hauptsächlich dadurch, dass unser Land keinerlei Elternurlaub kennt und dass die Kapazitäten für die ausserfamiliäre Betreuung von Kindern im internationalen Vergleich bescheiden sind.

Die Schweiz ist heute das einzige europäische Land, das weder einen Elternurlaub noch einen Vaterschaftsurlaub kennt. Bei der Geburt eines Kindes hat der Vater grundsätzlich Anspruch auf einen arbeitsfreien Tag, gleich viel wie für einen Umzug. Bei uns scheint die Ankunft eines Babys nur die Mutter etwas angehen zu müssen.

Im September wird das Volk über einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen abstimmen. Das ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Zukunft liegt im Elternurlaub. Ziel muss ein flexibler und grosszügiger Elternurlaub sein, der es Mutter und Vater erlaubt, sich um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern. Die Vorbereitungen dazu müssen heute beginnen.

Angesichts von 54 Wochen Elternurlaub, den die OECD-Länder im Durchschnitt gewähren, ist es an der Zeit zu begreifen, dass ein Elternurlaub eine gute Investition für die ganze Gesellschaft darstellt: für die Familie, für die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben, für das Wohlergehen der Mutter, das Engagement des Vaters und die Entwicklung des Kindes, für eine ausgewogenere Aufgabenverteilung, für die Geburtenrate und auch für die Lohngleichheit. Unbestreitbar sind auch die positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft, weshalb die meisten grossen Unternehmen in der Schweiz schon einen Vaterschaftsurlaub kennen.

Durch einen parlamentarischen Vorstoss von 2011 dazu aufgefordert, hat der Bundesrat bereits 2013 einen Bericht vorgelegt, der verschiedene Modelle eines Eltern- und/oder Vaterschaftsurlaubs vorstellt. Er hat darin mehrere Varianten vorgeschlagen, so etwa einen Elternurlaub von durchschnittlich 16 Wochen.

Im Jahr 2014 hat die Landesregierung die Ansicht geäussert, dass die Einführung eines Elternurlaubs gerechtfertigt ist und "dass ein solcher Urlaub zu einer partnerschaftlicheren Rollenteilung in der Familie beitragen kann".

Es ist nun an der Zeit, die Einführung eines solchen Elternurlaubs auf mittlere Sicht vorzubereiten.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2013 den Bericht in Erfüllung des Postulates Fetz 11.3492, vom 6. Juni 2011, "Freiwillige Elternzeit und Familienvorsorge", verabschiedet. Er hat acht unterschiedliche Modelle eines gesetzlich verankerten Vaterschafts- respektive Elternurlaubs analysiert, indessen keines der präsentierten Modelle favorisiert. Das Parlament hat den Bericht zur Kenntnis genommen, ohne eines der Modelle weiterzuverfolgen.

Das Parlament hat 2019 die Volksinitiative 18.052, "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie" und den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative (parlamentarische Initiative 18.441, "Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative") beraten. Die vorberatenden Kommissionen haben verschiedene Modelle eines gesetzlich verankerten Vaterschafts- respektive Elternurlaubs vertieft geprüft. Das Parlament hat sich gegen die Einführung eines Elternurlaubs ausgesprochen: Es hat alle Anträge, welche die Einführung eines Elternurlaubs anstelle eines Vaterschaftsurlaubs verlangten, abgelehnt.

Ein weiterer Bericht zur Einführung eines Elternurlaubs würde folglich keinen zusätzlichen Nutzen bringen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.