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20.4028 · Motion · 2020-09-21

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um den Bundesplatz der Stadt Bern zu enteignen und künftig selber Recht und Ordnung auf dem Bundesplatz durchzusetzen.

Begründung

Immer wieder kommt es vor, dass linke Chaoten ihre politischen Aktionen und Demos während der Session der Eidgenössischen Räte auf dem Bundesplatz durchführen. Neuerdings scheint es sich sogar einzubürgern, dass die Chaoten den ganzen Platz besetzen. Diese Aktionen sind klar illegal. Die linke Berner Stadtregierung lässt die Chaoten immer öfter gewähren und gefährdet so nicht nur die Chancengleichheit zwischen den politischen Akteuren, sondern die verfassungsmässige Ordnung und das Vertrauen in die Bundeshauptstadt. Dieser Umstand ist absolut inakzeptabel und peinlich für die ganze Schweiz als Rechtsstaat. Aus diesen Gründen muss der Bund jetzt handeln, damit der Bundesplatz nicht mehr zum Chaotenplatz wird. Eine Enteignung des Bundesplatzes ist verhältnismässig, da dadurch sicherstellt wird, dass in Zukunft das öffentliche Interesse der Schweiz wieder gewahrt wird.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Mit einer Enteignung wird im Wesentlichen die sachenrechtliche Übertragung von Grundeigentum bezweckt. Auch wenn der Bund Eigentümer des Bundesplatzes wird und über die Nutzung rechtliche Bestimmungen erlässt, ist er an die Grundrechte gebunden. Einschränkungen bei der Ausübung von Grundrechten sind nur zulässig, wenn diese verhältnismässig sind. Die Durchsetzung des Rechts obliegt im Übrigen auch bei einer Eigentumsübertragung des Bundesplatzes auf den Bund den zuständigen kantonalen oder kommunalen Polizeibehörden.

Gemäss dem heute geltenden Kundgebungsreglement der Gemeinde Bern gilt ein Verbot für Kundgebungen auf dem Bundesplatz während den Sessionen des eidgenössischen Parlaments. Dieses Kundgebungsreglement wird derzeit revidiert. Die Schweizerische Bundesversammlung hat mit der Stadt Bern in einem Memorandum of Understanding aus dem Jahre 2016 diesbezüglich festgehalten, dass grössere Kundgebungen auch weiterhin nicht bewilligungsfähig sein sollen. Festgehalten ist darin ebenfalls, dass Kleinstkundgebungen mit geringer Anzahl Teilnehmenden, welche keine störenden Lärmemissionen verursachen und den Zugang zum Parlamentsgebäude nicht erschweren, möglich sein sollen. Das Memorandum of Understanding sieht weiter vor, dass auch nach Erlass des neuen Kundgebungsreglements das eidgenössische Parlament mittels Koordinationssitzungen in die Umsetzung einbezogen wird.

Aus diesen Ausführungen ergibt sich, dass derzeit die Interessen des Parlaments im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bern bezüglich Nutzung des Bundesplatzes sichergestellt sind. Bei diesem Ergebnis erachtet der Bundesrat eine Enteignung des Bundesplatzes weder als verhältnismässig noch als zielführend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.