20.440 · Parlamentarische Initiative · 2020-06-10
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Die Rechtsgrundlagen, namentlich das Arbeitslosenversicherungsgesetz, ist dahingehend anzupassen, dass Selbstständigerwerbende von der ALV-Zwangsabgabe befreit werden.
Begründung
Selbstständigerwerbende haben keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, aber sie sind beitragspflichtig. In der COVID-19-Krise hat der Bundesrat einen neuen, befristeten Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende eingeführt und damit die diskriminierende Behandlung von Selbständigerwerbenden bestätigt. Nachdem diese temporäre Lösung ausgelaufen ist, gilt es nun konsequenterweise, Selbstständigerwerbende von der ALV-Zwangsabgabe zu befreien. Das ist nur gerecht.