Lexipedia

20.4476 · Interpellation · 2020-12-14

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Die Sterberate von älteren Personen muss unverzüglich gesenkt werden. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen rasch geimpft werden. Denn sie zahlen heute mit der hohen Sterblichkeit und der Isolation wegen Covid-19 den höchsten Preis: Diese Personen sollen nicht in Kauf nehmen müssen, dass ihre Lebenserwartung wegen Covid-19 sinkt, wo es mit der Impfung doch eine Lösung gibt, die allerdings nicht umgesetzt wird, weil die Schweizer Gesetzgebung eine Schönwetter-Gesetzgebung ist, die dem gegenwärtig wütenden Sturm nicht gewachsen ist: Unsere Seniorinnen und Senioren möchten die letzten Jahre ihres Lebens in Sicherheit und in Gesellschaft ihrer Nächsten verbringen. Der Bundesrat allein hat die Befugnis, diesen Prozess anzustossen. Das ist denn auch meine dringende Bitte an ihn.

Die Qualität, die Wirksamkeit und die Sicherheit der Impfung sind in keinem Fall verhandelbar. Namentlich in England, in Kanada und in den USA, wo man die Regulierungsbehörden nicht der Trägheit bezichtigen kann, wurde mit den Impfkampagnen bereits begonnen. Die Europäische Arzneimittel-Agentur kennt wie andere auch Notfallverfahren für die Zulassung eines Medikaments, dies im Gegensatz zur Schweiz, deren Gesetzgebung in diesem Bereich legitimerweise streng, aber mit der gegenwärtigen Pandemie nicht vereinbar ist. Angesichts der Dringlichkeit der Situation könnte die Schweiz sich auf die Arbeit von anderen Ländern, die ebenfalls strenge Regeln kennen, abstützen und so ihre am meisten gefährdete Personengruppe schützen. Covid-19 lehrt uns, dass das Zusammensein uns fehlt. Könnte das Virus für den Bundesrat nicht auch Anlass zu etwas mehr Vertrauen in andere sein? Unsere Seniorinnen und Senioren, denen wir alles zu verdanken haben, brauchen diese Impfung so rasch wie möglich, also jetzt. Ich stelle dem Bundesrat in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen:

1. Verfügt die Schweiz derzeit über eine genügend grosse Menge an Impfdosen, um diese gefährdete Bevölkerungsgruppe schon heute zu impfen?

2. Falls ja, ist der Bundesrat bereit sicherzustellen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen bei der Impfung priorisiert und rasch geimpft werden?

3. Falls nein, kann der Bundesrat sagen, wann die bestellten Impfdosen eintreffen, und sicherzustellen, dass diese besonders gefährdete Personengruppe bei der Impfung priorisiert und rasch geimpft wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bund hat frühzeitig genügend Impfstoffe beschafft, um die besonders gefährdete Bevölkerung in Alters- und Pflegeheimen zu impfen. Dabei ist zu beachten, dass die Durchführung der Covid-19 Impfungen grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone liegt: Sie sind für die Förderung von Impfungen zuständig und müssen dafür sorgen, dass die von den Impfempfehlungen betroffenen Personen vollständig geimpft sind.

Die Schweiz hat Impfstoffdosen von verschiedenen Covid-19 Impfstoffherstellern erworben, um einerseits das Ausfallrisiko eines Herstellers zu minimieren und andererseits frühzeitig genügend Impfstoffdosen zum Schutz der besonders gefährdeten Menschen in der Schweiz zur Verfügung zu stellen. Stand 3. Februar sind in der Schweiz 2 Impfstoffe zugelassen, rund 550'000 Impfdosen stehen zur Verfügung. Bis Ende Februar werden rund 1.2 Millionen Impfstoffdosen in der Schweiz verfügbar sein.

Gemäss der Impfstrategie und Impfempfehlung der eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) und des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) haben folgende Zielgruppen primären Zugang zu Impfungen erhalten (in hierarchischer Reihenfolge):

1. Besonders gefährdete Personen (definiert durch Alter oder chronische Erkrankungen)

2. Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt / Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen

3. Enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von besonders gefährdeten Personen

4. Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko (mit altersdurchmischten Bewohnerinnen und Bewohnern, wie bspw. Heime für Menschen mit Behinderungen)

Die Gruppe der gefährdeten Personen über 65 Jahren macht in der Schweiz rund 1.6 Millionen Personen aus. Aufgrund der vorerst noch beschränkt verfügbaren Impfstoffmenge wird in einer ersten Impfphase dieser Gruppe folglich nochmals priorisiert. So erhalten Personen ab dem Alter von 75 Jahren zuerst einen Zugang zur Impfung. Dies betrifft vor allem Menschen in Alters- und Pflegeheimen.

Antwort des Bundesrates.