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Neutrale Titel für Volksinitiativen, damit die freie Meinungsbildung gewährleistet ist

20.470 · Parlamentarische Initiative · 2020-09-24

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) ist dahingehend anzupassen, dass jede Volksinitiative bei ihrer Anmeldung bei der Bundeskanzlei einen neutralen Titel bekommt, sei es eine Nummer, ein Datum oder ein nach einem ähnlichen System gebildeter Titel, damit die Neutralität der offiziellen Bezeichnung der Initiative sichergestellt ist.

Begründung

Artikel 68 Absatz 1 Buchstabe b BPR legt fest, dass die Liste, auf der die Unterschriften für eine Volksinitiative gesammelt werden, "Titel und Wortlaut der Initiative" enthalten muss. Artikel 69 Absatz 2 BPR verpflichtet die Bundeskanzlei dazu, einen Titel zu ändern, wenn er irreführend ist, kommerzielle oder persönliche Werbung enthält oder zu Verwechslungen Anlass gibt. Korrekturen dieser Art sind aber selten. So werden die Titel von Initiativen manchmal zum wichtigen Marketinginstrument für die Unterschriftensammlung und während der Abstimmungskampagne. Es kommt nicht selten vor, dass ein Titel zwar nicht irreführend ist, aber eine einseitige Perspektive auf das Thema vermittelt, den Gegenstand nur teilweise abdeckt oder Emotionen - positiver oder negativer Art - wecken will, beispielsweise durch die Verwendung qualifizierender Adjektive. Dies ist einer sachlichen und faktenbasierten demokratischen Diskussion nicht förderlich. Manchmal wirken die Initiativgegner dieser einseitigen Ausrichtung entgegen, indem sie in der Kampagne einen anderen Titel verwenden, um nicht in der Rhetorik der Initiativbefürworter gefangen zu sein. Das war kürzlich bei der "Begrenzungsinitiative" der Fall, die von den Gegnern häufig als "Kündigungsinitiative" bezeichnet wurde, und es kommt auch bei anderen Titeln immer wieder vor. Damit die freie Meinungsbildung der Bevölkerung sowohl bei der Unterschriftensammlung als auch während der Abstimmungskampagne sichergestellt ist, wäre es sinnvoller, wenn die formelle Anforderung eines vom Komitee zu wählenden Initiativtitels ersetzt würde durch die Anforderung, dass die Behörden der Initiative eine Nummer oder ein damit vergleichbares Element zuweisen. Giovanni Merlini erinnert in seiner Interpellation 19.3269 daran, dass Professor Andreas Auer diese Lösung in einem wissenschaftlichen Beitrag ("Neutrale Namensgebung") vorgeschlagen hatte; Auer empfahl darin, dem Beispiel Kaliforniens zu folgen und die Volksinitiativen so neutral wie möglich zu bezeichnen (z. B. mit Nummer, Jahr, Gegenstand). Bei Referenden wird dem Volk im Übrigen bereits eine neutrale Formulierung vorgelegt: In diesem Fall wird die Bevölkerung mit einem sachlichen, vom Parlament verfassten Titel dazu befragt, ob ein Erlass Zustimmung findet oder nicht.

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