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21.1082 · Anfrage · 2021-12-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Bundesverwaltung erwartet für 2022 insgesamt 4,69 Milliarden Franken an Mineralölsteuern und Mineralölsteuerzuschlägen, was 6 Prozent der erwarteten Steuereinnahmen entspricht. Rund drei Viertel davon sollen für den Strassen- und Luftverkehr verwendet werden, der Rest soll in die Bundeskasse sowie in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds fliessen.

Ende Februar 2021 machten Elektro- und Hybridfahrzeuge 15 Prozent aller Neuzulassungen aus und der Bundesrat möchte den Übergang zur Elektromobilität beschleunigen. Angestrebt wird, dass bis 2040 etwa 65 bis 80 Prozent aller Fahrzeuge elektrisch betrieben werden.

Nun ist der Umstieg von Benzin und Diesel auf Elektromobilität zwar gut für das Klima, nicht aber für die Finanzierung der Strassen, die nebenbei bemerkt von allen Fahrzeugen, ob mit Elektro- oder Verbrennungsmotor, genutzt werden.

Das ASTRA hatte 2020 angekündigt, ein Konzept sowie Pilotversuche mit der Beteiligung mehrerer Kantone zu entwickeln, um die langfristige Finanzierung der Infrastruktur zu gewährleisten.

Die Frage wird also immer dringender: Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um diese Finanzierung nachhaltig zu regeln?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 das UVEK und das EFD beauftragt, ein Konzept zur Sicherung der langfristigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu erarbeiten. Die Arbeiten zur Konzeption befinden sich in der Abschlussphase. Der Bundesrat wird voraussichtlich im 1. Quartal 2022 über die Eckpunkte und das weitere Vorgehen entscheiden und informieren.

Unabhängig von der Frage der langfristigen Finanzierung hat der Bundesrat das UVEK überdies beauftragt, Kantone sowie Städte und Gemeinden zu suchen, die Pilotversuche mit Mobility Pricing durchführen möchten. Mobility Pricing hat zum Ziel, Verkehrsspitzen zu brechen und eine gleichmässigere Auslastung der Verkehrsinfrastrukturen zu erreichen.

Antwort des Bundesrates.