21.3075 · Interpellation · 2021-03-04
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Kürzlich erstattete das Bundesamt für Verkehr (BAV) Bericht über die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes an Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen.
Bis heute haben erfreulicherweise zahlreiche Bahngesellschaften die Arbeiten in Angriff genommen, sodass Personen mit eingeschränkter Mobilität, Eltern mit Kinderwagen, Verletzte oder Betagte an mehr als 870 Orten in der Schweiz ebenerdig in den Zug einsteigen können. Allerdings sind mehr als 920 Bahnhöfe und Haltestellen noch nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität angepasst worden. Beim derzeitigen Tempo würde es mehr als 17 Jahre dauern, bis diese Anpassungen abgeschlossen sind.
Obwohl das BAV Druck auf die betreffenden Bahngesellschaften ausübt, wird die Anpassungsfrist bei über 300 Projekten voraussichtlich verpasst werden. Als Grund dafür werden fehlende Ressourcen bei Planung und Personal angegeben. Die wirtschaftlichen Folgen der gegenwärtigen Gesundheitskrise könnten ausserdem dazu führen, dass sich die Anpassungsarbeiten noch weiter verzögern.
Ich will nicht mit dem Finger auf die angesprochenen Bahngesellschaften zeigen, sondern Lösungen vorschlagen, um mit einem Impuls- und Förderprogramm die Anpassungsarbeiten rasch und effizient voranzutreiben. Mit einem solchen Programm könnte der Bund sowohl einen finanziellen Beitrag leisten als auch Kompetenzen zur Verfügung stellen, namentlich im Bereich der Planung.
Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Beabsichtigt der Bundesrat, die Bahngesellschaften zu unterstützen, damit die Anpassungen der Bahnhöfe für Personen mit eingeschränkter Mobilität schneller voranschreiten?
2. Könnte ein Impuls- und Förderprogramm die Anpassungen flankierend unterstützen?
3. Könnte ein System mit finanziellen Beiträgen des Bundes als einmaliger Anreiz in Betracht gezogen werden, um diese Anpassungen zu beschleunigen?
Ich danke dem Bundesrat für seine Antworten und die Lösungen, die er für die Beschleunigung der Anpassungen der betreffenden Bahnhöfe und Eisenbahn-Haltestellen vorschlägt.
Stellungnahme des Bundesrates
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) richtet sich bei allen Massnahmen an die Transportunternehmen. Bezüglich der Anpassung von Bahnhöfen und Bahn-Haltestellen sind dies die Eisenbahn-Infrastrukturbetreiberinnen (ISB). Weil verschiedene ISB bei der Anpassung der Bahnhöfe die gesetzliche Frist von Ende 2023 zu verfehlen drohten, hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) 2017 entschieden, steuernd einzugreifen. Dank dieser BAV-Massnahme konnte die Umsetzung des BehiG bei den Bahnhöfen und Bahnhaltestellen in den vergangenen anderthalb Jahren konkretisiert und ein verbindliches Vorgehen festgelegt werden - dies ist im aktuellen BAV-Standbericht "Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes an Bahnhöfen und Eisenbahn-Haltestellen" festgehalten und beruht auf Daten aus dem Jahr 2019.
1. Das BAV hat den Prozess der Plangenehmigungsverfahren (PGV) mit dem Ziel eines schlankeren Ablaufs und der frühzeitigen Qualitätssicherung der Dossiers optimiert und wird dies im Rahmen des Möglichen weiter vorantreiben.
2. Das BAV hat 2017 ein Programm zur Beschleunigung der BehiG-Umsetzung bei den Bahnhöfen gestartet und eine Planungsanweisung für die ISB herausgegeben, welche 2020 präzisiert wurde. Mit diesem Programm konnte bei der Umsetzung der Projekte eine Beschleunigung erreicht werden. Weiter unterstützt das BAV die ISB im Rahmen von Vorbesprechungen der konkreten BehiG-Projekte mit seinem Fachwissen laufend, um die Planungs- und Verfahrensprozesse und die Umsetzung weiter zu optimieren und zu beschleunigen.
3. Zum heutigen Zeitpunkt würden weitere zusätzliche Finanzmittel aufgrund der knappen personellen Ressourcen und dem Fachkräftemangel bei den ISB, den Planungsbüros, den Bauunternehmungen sowie den Fach- und Bewilligungsbehörden kaum zu einer Beschleunigung der BehiG-Umsetzung führen.
Antwort des Bundesrates.