Anerkennung durch die Schweiz des Völkermords und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der chinesischen Provinz Xinjiang
21.3321 · Motion · 2021-03-18
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, so rasch als möglich im Namen der Schweiz mit einer förmlichen und öffentlichen Erklärung den Greueltaten, welche die chinesische Regierung zur Zeit am uigurischen Volk und weiteren Minderheiten in der Provinz Xinjiang (Ostturkestan) begeht, die Tatbestände der Verbechen gegen die Menschlichkeit und des Völkermordes zuzuerkennen.
Begründung
Gemäss zahlreicher unabhängiger Quellen haben die Menschenrechtsverletzungen gegen die uigurische und weitere muslimische Minderheiten in der westchinesischen Provinz Xinjiang ein schockierendes Ausmass erreicht. Mehr als eine Million Personen werden seit März 2017 ohne Anklage in "Umerziehungslagern" festgehalten, wo sie Zwangsarbeit, psychischem Missbrauch und Misshandlungen und damit Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgesetzt sind. Die in Xinjiang durchgefuhrten Zwangssterilisationen und Kindswegnahmen stellen nach Artikel 2 litera d und Artikel 2 litera e des Übereinkommens vom 9. Dezember 1948 uber die Verhutung und Bestrafung des Völkermordes einen Genozid dar. Zahlreiche Staaten haben das Vorgehen der Regierung der Volksrepublik China in Xinjiang mehrfach aufs Schärfste verurteilt. In einem Schreiben von 50 Staaten während der 41. Session des Uno-Menschenrechtsrats vom 8. Juli 2019 (A/HRC/41/G/11) verlangte auch die Schweiz die umgehende Schliessung der Zwangslager und eine unabhängige Untersuchung durch die Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte. Diese Appelle blieben bisher leider ohne Erfolg. Inzwischen haben deshalb das kanadische und das niederländische Parlament die durch die chinesische Regierung begangenen Verbrechen als Genozid bezeichnet.
Bei schwersten Verbrechen nach dem Völkerrecht kommt der Staatengemeinschaft eine besondere Verantwortung zu, diese zu verhindern und aufzuklären. Eine Anerkennung dieser Verbrechen ist für die völkerrechtliche und politische Einordnung deshalb zentral. Die Schweiz hat ein fundamentales Interesse an einer stabilen, globalen Rechtsordnung und die weltweite Linderung von Not und der Schutz der Menschenrechte sind dank Artikel 54 BV Verfassungsauftrag und entsprechen der humanitären Tradition.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie er in seiner Antwort auf die Motion der sozialdemokratischen Fraktion 19.4408 festhält, ist der Bundesrat über die Menschenrechtssituation in Xinjiang sehr besorgt. Dies hat die Schweiz entsprechend bereits mehrfach auf bilateraler und multilateraler Ebene zum Ausdruck gebracht. Die Schweiz wird von China weiterhin die umgehende Schliessung der Internierungslager und den ungehinderten Zugang für die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte für eine unabhängige, internationale Untersuchung in der Region verlangen.
In diesem Zusammenhang wird unter anderem über die systematische Überwachung der ethnischen und religiösen Minderheiten, sowie über Zwangsarbeit und Zwangssterilisationen berichtet. Glaubwürdige Berichte über schwerwiegende Verletzungen des Völkerrechts in der Region mehren sich. Die Feststellung und Qualifizierung von Ereignissen als Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit obliegt jedoch grundsätzlich unabhängigen und unparteiischen Untersuchungen und Gerichten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.