21.3703 · Interpellation · 2021-06-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien beinhaltet ein Nachhaltigkeitskapitel, indem Massnahmen für Mensch und Umwelt enthalten sind. Der Tierschutz bzw. das Tierwohl ist Teil der Nachhaltigkeit, wurde jedoch im Abkommen nirgends erwähnt. Wenn auch mit den Biodiversitätsanforderungen beabsichtigt war, die Wildtierwelt einzubeziehen, so zeigt nun eine noch unveröffentlichte Analyse zum RSPO 2018-Standard (Dr. Denis Ruysschaert, in Auftrag von: Bruno Manser Fonds, PanEco, Pro Natura), dass dieses Versprechen nicht eingehalten werden kann: Demnach wird die Artenvielfalt kaum geschützt und die Vorgabe der Biodiversitätsflächen des RSPO-Standards für Flora und Fauna völlig ungenügend eingehalten, was für die Wildtiere eine zentrale Voraussetzung wäre.
Das Abkommen enthält ausserdem keine Bestimmungen zur Erzeugung von tierischen Produkten. So importiert die Schweiz beispielsweise jährlich rund 45 Tonnen Froschschenkel aus Indonesien, meist aus Wildtierbeständen, die unter äusserst qualvollen Bedingungen für den Schweizer Markt verarbeitet werden. Weil die Frösche effiziente Insektenvertilger sind, hat dieser Raubbau auch ökologische Konsequenzen und mehr Schädlingsdruck in der Landwirtschaft zur Folge. Indonesien ist auch einer der weltweit grössten Exporteure von Exotenleder. Rücksichtslos werden die Wildbestände ausgebeutet und die Tiere auf grausame Art und Weise gefangen und getötet. Grosse Mengen dieser Lederprodukte landen schliesslich in der Schweizer Luxusgüter- und Uhrenindustrie.
Es ist offensichtlich, dass solche Praktiken den ethischen Grundsätzen und den Nachhaltigkeitsbestrebungen der Schweiz diametral zuwiderlaufen und die Schweizer Regierung gefordert ist, etwas dagegen zu unternehmen.
Daher ersuche ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist der Bundesrat bereit, Indonesien zu unterstützen, damit bei der Erzeugung tierischer Produkte gewisse tierschützerische Mindeststandards angewendet werden?
2. Wird der Bundesrat mithelfen, die Deklarationspflicht bedenklicher Produktionsmethoden zu stärken, um die Konsumierenden über die tierquälerischen Praktiken zu informieren?
3. Welche weiteren Massnahmen kann der Bundesrat ergreifen, um den Import von Qualprodukten aus Indonesien zu unterbinden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Um das Tierwohl weltweit zu verbessern, setzt sich der Bundesrat in den relevanten internationalen Gremien für eine stetige Verbesserung der Standards ein. Im Zentrum steht dabei das Engagement in der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE).
Als Mitglied der OIE ist auch Indonesien verpflichtet, die Tierschutzstandards der Organisation zu respektieren. Die Schweiz beteiligt sich im Rahmen der OIE zudem an der Unterstützung der Veterinärbehörden in der ganzen Welt. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien enthält ausführliche Bestimmungen zur Kooperation. In diesem Rahmen ist der Bundesrat, bei einem entsprechenden Interesse Indonesiens, grundsätzlich zu einer weitergehenden Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Tierschutz- und Tierwohlstandards bei der Erzeugung tierischer Produkte in Indonesien bereit. Bereits heute finden Tierwohlfragen Berücksichtigung bei der Umsetzung von Projekten der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung der Schweiz in Indonesien, so zum Beispiel im Fischzuchtbereich im Rahmen des Qualitätsinfrastrukturprogrammes ("Smart-Fish" Projekt).
2. Dem Bundesrat ist die Transparenz der Produktionsmethoden pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse wichtig. In Erfüllung des Postulats 17.3967 der WBK-S vom 13.10.2017 hat er am 11. September 2020 den Bericht "Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln" verabschiedet. Darin kommt er zum Schluss, dass neue Deklarationspflichten jeweils im Einzelfall und gemäss den im Bericht ausgeführten Kriterien zu prüfen sind. Entspricht eine neue Deklarationspflicht diesen Kriterien, soll sie einer Regulierungsfolgenabschätzung sowie einem Vernehmlassungsverfahren unterzogen werden, bevor entschieden wird, ob sie umgesetzt wird. Dieses Vorgehen ermöglicht es, Deklarationspflichten dort, wo sie sinnvoll sind, zu stärken. Gleichzeitig kann dadurch sichergestellt werden, dass sie auch verhältnismässig, völkerrechtskonform und durchsetzbar sind. Zurzeit prüft der Bundesrat unter anderem die mögliche Einführung von Deklarationspflichten für die von der Interpellantin erwähnten Froschschenkel und Reptilienlederprodukte. Diese Arbeiten stehen auch in Zusammenhang mit der in diesem Jahr überwiesenen Mo. 20.4267 "Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden".
3. In Übereinstimmung mit Anhang 11 des Agrarabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft können Produkte tierischen Ursprungs grundsätzlich nur von aussereuropäischen Betrieben importiert werden, welche gemäss europäischen bzw. schweizerischen Vorschriften in Bezug auf Hygiene, Tiergesundheit und Tierschutz/Tierwohl bei der Schlachtung zugelassen sind. Produkte von Betrieben, welche nicht zugelassen sind, können in der Schweiz, respektive der EU nicht in Verkehr gebracht werden. Bei den zugelassenen Betrieben werden in Übereinstimmung mit Anhang 11 des Agrarabkommens regelmässig Audits durchgeführt, um die Einhaltung der europäischen bzw. schweizerischen Vorschriften zu überprüfen und sicherzustellen. Wenn ein Land wiederholt gegen die geltenden Vorschriften verstossen sollte, so können entsprechende Massnahmen getroffen und die Produkte für den EU- bzw. den Schweizer Markt gesperrt werden. Dies gilt auch für Produkte tierischen Ursprungs von Betrieben in Indonesien.
Antwort des Bundesrates.