21.3716 · Motion · 2021-06-15
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen und eine obligatorische Taggeldversicherung bei Erwerbsausfall durch Krankheit oder Unfall für alle Erwerbstätigen zu schaffen. Die obligatorische Versicherung soll den Erwerbsausfall sowohl für angestellte Arbeitnehmende wie auch für selbständig Erwerbende abdecken. Es ist dabei ein klar definierter Geltungsbereich zu regeln. Zudem sind Transparenz, Solidarität und soziale Ausrichtung der Taggeldversicherung zu stärken.
Begründung
Die mangelnde finanzielle Absicherung der Erwerbstätigen im Falle von Krankheit und teilweise auch bei Unfall führen zu grossen sozialen Problemen und Härten. Die Coronakrise hat die bestehenden Lücken in den Sozialversicherungen sichtbar gemacht und zusätzlich verschärft.
Die Absicherung ist durch die Freiwilligkeit der Taggeldversicherung in Frage gestellt, namentlich bei länger andauernder Abwesenheit in Folge Krankheit und bei Selbständigen zusätzlich infolge Unfall. Sie kann auch zur Diskriminierung im Arbeitsmarkt, zb. für ältere Arbeitnehmende führen. Die Solidarität ist nicht gewährleistet.
Die Studie der SUPSI "Gli indipendenti in Svizzera - Composizione, protezione sociale, crisi pandemica" zeigt die Lücken in den Sozialversicherungen bei den Selbständigen auf. Gerade auch die Absicherung bei Krankheit und Unfall ist mangelhaft. Nur wenige Selbständige versichern sich freiwillig. Längerfristige Erwerbsausfälle führen zu grossen finanziellen Problemen und auch zu Lücken in der Altersvorsorge.
Die heutigen gesetzlichen Grundlagen regeln eine freiwillige Krankentaggeldversicherung nach KVG oder nach VVG. Die Unfallabdeckung ist im UVG geregelt, die für Arbeitnehmende zwingend ist, und für Selbständige eine freiwillige Versicherungsmöglichkeit bietet. Diese Regelungen sind insgesamt ungenügend und sie sind darum auszubauen. Der Ausbau soll in Ergänzung der heutigen Gesetzesgrundlage geschehen.
Problematisch an der heutigen Situation sind zudem die grossen Unterschiede in den Prämien sowohl zwischen den Geschlechtern wie auch zwischen den Branchen. Namentlich durch die fehlenden Vorgaben, mangelnde Transparenz und die Freiwilligkeit. Dies führt zusätzlich zu Ungerechtigkeiten. So gibt es Branchen, die von einzelnen Versicherungen nicht oder nur erschwert versichert werden.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat sich zuletzt im Juni 2017 im Bericht in Erfüllung des Postulats Nordmann 12.3087, im Mai 2018 in seiner Stellungnahme zur Interpellation Carobbio 18.3126 und im Mai 2020 - nur am Rande - in seiner Stellungnahme zur Interpellation Prelicz-Huber 20.3341 mit der Frage einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung befasst. Im erwähnten Bericht kam er zum Schluss, dass es für ihn keine Anhaltspunkte gibt, dass sich die Kostenschranke oder das politische Umfeld, die Hauptgründe gegen die Einführung einer weiteren obligatorischen Versicherung, seit der Publikation des Berichtes "Evaluation und Reformvorschläge zur Taggeldversicherung bei Krankheit" vom 30. September 2009 in Erfüllung des Postulates 04.3000 der SGK-N (www.bag.admin.ch > Das BAG > Publikationen > Bundesratsberichte> Bundesratsberichte 2006-2015) wesentlich verändert hätten. Auch im Mai 2018 erachtete er die Einführung einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung "aus Kostengründen zum gegenwärtigen Zeitpunkt als nicht hinreichend begründbar" (Stellungnahme zur Interpellation Carobbio 18.3126). Das bestehende System der sozialpartnerschaftlichen Lösungen hat sich grundsätzlich bewährt. Für einen Grossteil der selbstständig und unselbstständig Erwerbstätigen ist ein ausreichender Versicherungsschutz mittels einer fakultativen Versicherung gewährleistet. Dem Bundesrat liegen keine Hinweise vor, dass sich dies in der Zwischenzeit geändert hat. Deshalb zieht er, wie er wiederholt ausgeführt hat (in seinen Stellungnahmen zu den Motionen Humbel 14.3861 und 10.3821, zur Motion Poggia 12.3072, im bereits erwähnten Bericht in Erfüllung des Postulates Nordmann 12.3087 und zuletzt in der Stellungnahme zur Interpellation Carobbio 18.3126), auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt die geltende Regelung, die vor allem auf sozialpartnerschaftlichen Lösungen beruht, einem gesetzlichen Obligatorium vor. Zudem ist zu beachten, dass die meisten Erwerbsausfälle in der Corona-Krise nicht auf eine Erkrankung oder einen Unfall, sondern auf behördliche Massnahmen wie Schliessungen und Quarantäne-Anordnungen zurückgingen, die durch Krankentaggeld-Versicherungen nicht abgedeckt sind.
Auch im Bereich der Unfallversicherung erkennt der Bundesrat keinen Bedarf für die Einführung eines Obligatoriums für Selbstständige. Hingegen werden derzeit im Rahmen der Erstellung des Berichts "Digitalisierung - Prüfung einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechts ("Flexi-Test")" Überlegungen angestellt, wie der Zugang zur freiwilligen Unfallversicherung für Selbstständige mit tiefen Einkommen erleichtert werden kann.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.