21.3851 · Interpellation · 2021-06-17
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Zöliakie ist eine lebenslange, chronisch entzündliche Autoimmunerkrankung. Bei dieser Erkrankung führt die Aufnahme von Gluten, einem in vielen Getreidesorten vorkommenden Klebereiweiss, zu einer Schädigung des Dünndarms. Diese kann dazu führen, dass Nährstoffe nur vermindert aufgenommen werden und Komplikationen entstehen. Neben Mangelerscheinungen können auch diverse andere medizinische Probleme wie zum Beispiel Unfruchtbarkeit, Osteoporose, Haarausfall und Müdigkeit auftreten. Die Erkrankung betrifft Menschen aller Altersstufen gleichermassen. Unter einer strikten, glutenfreien Diät können Personen mit Zöliakie jedoch meist völlig beschwerdefrei leben.
- Rund 80 000 Personen in der Schweiz sind von Zöliakie betroffen, Tendenz klar steigend.
- Bereits Kleinkinder sind von Zöliakie betroffen.
- Zöliakie kann in allen Lebensphasen auftreten.
Momentan ist die glutenfreie Diät die einzige existierende Therapieform. Das Nicht-Einhalten der Diät schadet der Gesundheit und belastet das Gesundheitssystem langfristig. Die Mehrkosten für die Diät belaufen sich auf bis zu 200 Franken pro Monat. Momentan leistet die Invalidenversicherung bis zum 20. Lebensjahr einen Pauschalbetrag für die entstehenden Mehrkosten. Danach kann lediglich in einigen Kantonen ein Steuerabzug innerhalb der 5 Prozent-Regel für Krankheitskosten geltend gemacht werden. Unter dem Strich: Für einen Grossteil der Betroffenen ergibt sich somit keinerlei Anspruch auf eine Unterstützung.
Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist er bereit, die Fortsetzung des Anspruchs auf IV-Entschädigung der krankheitsbedingten Mehrkosten nach dem Erreichen des 20. Altersjahres zu prüfen und damit die Benachteiligung der an Zöliakie erkrankten Menschen gegenüber Menschen mit anderen chronischen Krankheiten zu beseitigen?
2. Ist er bereit, die statistisch relevanten Daten zum Thema Zöliakie zu erheben?
3. Ist er bereit, Ursachen- und Versorgungsforschung im Bereich Zöliakie zu fördern? Wenn ja, wie?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die obligatorische Krankenversicherung vergütet gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Leistungen zur Diagnose oder Behandlung einer Krankheit. Darunter fallen auch sogenannte Diätmittel. Dabei handelt es sich um Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP: Foods for special medical purposes) gemäss Lebensmittelgesetz oder Medizinprodukte gemäss Heilmittelgesetz (HMG). Der Bundesrat erachtet die Weiterführung der Vergütung von in der IV vergüteten Diätmitteln durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) auch nach dem 20. Altersjahr als grundsätzlich gewährleistet. Einschränkungen gegenüber den Leistungen der IV können in der OKP auf Grund von altersspezifischen Unterschieden hinsichtlich der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zur Anwendung kommen.
Personen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten müssen gewisse Lebensmittel meiden, sind aber in der Regel nicht ausschliesslich auf spezifische Diätmittel angewiesen, sondern können auf andere Produkte ausweichen. Zöliakie-Erkrankte können z.B. auf alltägliche, nicht glutenhaltige Lebensmittel wie Reis, Kartoffeln, Mais, Hirse, Hülsenfrüchte, Quinoa ausweichen. Nicht in den Geltungsbereich des KVG fallen allfällig höhere Lebenshaltungskosten auf Grund einer chronischen Krankheit. Diese Umstände können über andere Systeme wie zum Beispiel Ergänzungsleitungen oder Steuerbemessungen ausgeglichen werden. Der Bundesrat sieht somit keine grundsätzliche Ungleichbehandlung von an Zöliakie erkrankten Personen gegenüber Menschen mit anderen chronischen Krankheiten.
2. Allgemeine Angaben zum Gesundheitszustand und zu gesundheitsrelevanten Verhaltensweisen werden in der fünfjährlichen Gesundheitsbefragung durch das Bundesamt für Statistik (BFS) erhoben. Der Bundesrat erachtet eine zusätzliche statistische Erhebung von Daten zum Thema Zöliakie zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes als nicht notwendig. Krankheitsbezogene oder epidemiologische Daten werden bei Bedarf aus Studien gewonnen.
3. Die Forschung ist grundsächlich Sache der Fachwelt. Forschende haben die Möglichkeit, Forschungsprojekte zu Zöliakie beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF) einzureichen. Darüber hinaus ist keine weitere krankheitsspezifische Ursachen- und Versorgungsforschung zu Zöliakie durch den Bund vorgesehen.
Antwort des Bundesrates.