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21.3901 · Motion · 2021-06-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 12a des Kernenergiegesetzes zu streichen und den Bau neuer Kernkraftwerke zuzulassen

Begründung

Die Abkehr von fossilen Energieträgern führt zu einem markanten Mehrbedarf an Strom. Über Wärmepumpen zum Heizen bis hin zu E-Autos und E-Bikes bei der Mobilität setzt man zunehmend auf elektrisch angetriebene Technik, mit der letztendlich der CO2-Ausstoss verringert werden soll. Die Frage nach der Stromproduktion wurde in den vergangenen Jahren jedoch unzureichend behandelt. Der Ausbau der Stromgewinnung mittels Wasserkraft ist entweder mit leistungsfähigeren Turbinen bereits erfolgt oder stockt (siehe Erhöhung Grimsel-Staumauer). Windkraft und Geothermie haben generell einen schweren Stand in der Bevölkerung und Photovoltaik ist in Sachen CO2-Bilanz nicht unproblematisch. Letztendlich fehlt es an der Produktion kostengünstiger Bandenergie. Der Ausstieg aus der Kernenergie im Jahr 2011 ist überstürzt erfolgt. Deutschland muss beim Ersatz ihrer KKW zunehmend Strom importieren oder auf Kohle- und Gas-Kraftwerke setzen. Dies kann und muss für die Schweiz kein gangbarer Weg sein. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, das Verbot des Erteilens von Rahmenbewilligung für Kernkraftwerke aus dem Kernenergiegesetz zu streichen und die Realisierung eines neuen Kernkraftwerks anzugehen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Am 21. Mai 2017 hat das Schweizer Stimmvolk mit der Annahme des totalrevidierten Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) nebst der Stärkung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz ein Neubauverbot von Kernkraftwerken beschlossen. Damit entschied sich das Schweizer Stimmvolk für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie. Die bestehenden Kernkraftwerke sollen betrieben werden können, so lange sie sicher sind. Die damals genannten Argumente der hohen Kosten für neue Kernkraftwerke, etwa aufgrund der heutigen Anforderungen an die Sicherheit sowie der ungelösten Frage der Endlagerung der radioaktiven Abfälle, gelten nach wie vor.

Wie die Energieperspektiven 2050+ zeigen, kann die Schweiz ihre Energieversorgung bis 2050 klimaneutral umbauen und gleichzeitig die Energieversorgungssicherheit mit der schrittweisen Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke gewährleisten. Bis zum Jahr 2050 kann der Stromverbrauch der Schweiz praktisch vollständig auf die Wasserkraft und neue erneuerbare Energien umgestellt werden. Mit Blick auf dieses Ziel hat der Bundesrat am 18. Juni 2021 mit seinem Entwurf zur Änderung des Energie- und Stromversorgungsgesetzes (21.047) zusätzliche Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit der Schweiz mit einheimischen erneuerbaren Energien vorgelegt. Die Vorlage soll den notwendigen gesetzlichen Rahmen, zusätzliche Planungssicherheit und Investitionsanreize für den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion schaffen und deren Integration in den Strommarkt erleichtern. Zur zusätzlichen Absicherung soll ausserdem die im Winter sicher abrufbare Speicherwasserkraft ausgebaut und eine Energiereserve eingeführt werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.