21.3965 · Motion · 2021-06-25
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Ziele und Massnahmen der China-Strategie zu den Menschenrechten wie folgt zu konkretisieren:
1. Der bilaterale Menschenrechtsdialog mit China wird überführt in eine konsequente Thematisierung der universellen Menschenrechtsanliegen bei sämtlichen bilateralen und multilateralen Treffen und Gesprächen mit China auf allen Hierarchieebenen.
2. In den Schweizerischen Auslandsvertretungen in China wird die Fachkompetenz im Bereich der Menschenrechte in Form von personellen Ressourcen ausgebaut.
3. Die Schweizerischen Auslandsvertretungen in China verstärken ihre Unterstützung für chinesische, zivilgesellschaftliche Akteure, die sich für die Wahrung der Menschenrechte einsetzen. Zudem nutzen die Auslandsvertretungen die ihnen zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle und Netzwerke dafür, auf die universellen Menschenrechte hinzuweisen.
4. Die Schweizerischen Auslandsvertretungen in China bauen ein Beratungsangebot auf, das Schweizer Firmen und Institutionen in China dabei unterstützt, entlang der in China liegenden Teile ihrer Wertschöpfungskette, bei der Beteiligung an Infrastrukturprojekten und bei weiteren Aktivitäten in China die Menschenrechtskonformität zu wahren.
Eine Minderheit der Kommission (Portmann, Aebi, Büchel, Estermann, Farinelli, Giacometti, Grüter, Hess Erich, Nidegger, Wehrli) beantragt, die Motion abzulehnen.
Begründung
Der institutionalisierte Menschenrechtsdialog hat wenig Wirkung gezeigt. Zu dieser Einschätzung kommen Wissenschaft und Menschenrechtsaktivisten einhellig. Ausserdem wird der Dialog von China seit Jahren ausgesetzt. Die Aufteilung von ökonomischen Interessen und Wertefragen auf unterschiedliche Dialoggefässe führt potenziell zu einer Überdeckung der Wertedifferenzen.
Auch der Bundesrat hält eine kontinuierliche Gesprächsführung in China zum Thema Menschenrechte für sinnvoll. Chinesische zivilgesellschaftliche Akteure haben mehr Einfluss auf den innerchinesischen Diskurs zum Thema Menschenrechte als externe Akteure. Ihr Handeln sollte deshalb gestärkt werden.
Für viele in China aktive Schweizerische Unternehmen und Institutionen gehört das Thema Menschenrechte nicht zu den Kernkompetenzen. Ein entsprechendes Beratungsangebot unterstützt sie, bei ihren Aktivitäten in China internationale Standards der Menschenrechte einzuhalten und damit menschenrechtswidrige Handlungen Chinas nicht indirekt zu legitimieren.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat hält in der China-Strategie 2021-2024 fest, dass Menschenrechte konsequent in allen bilateralen und multilateralen Beziehungen mit China thematisiert werden. Auf die Privilegierung eines spezifischen Kanals ist zu verzichten. Der Menschenrechtsdialog wird relevant bleiben, soll aber auch in Zukunft nicht das einzige Dialoggefäss sein, in welchem die Menschenrechte aufgenommen werden.
2. In der China-Strategie sieht der Bundesrat eine Stärkung der China-spezifischen Kompetenzen vor. Im Bereich Menschenrechte wird das Fachwissen auf den Schweizer Auslandvertretungen in China laufend aufdatiert und bei der Personalrekrutierung priorisiert. Eine Erhöhung der personellen Ressourcen hingegen würde nicht automatisch zu mehr Wirksamkeit führen.
3. Im Rahmen des Möglichen und im Einklang mit den Leitlinien Menschenrechte 2021-24 wird sich die Schweiz weiterhin für den Schutz von Personen in China einsetzen, die sich für die Menschenrechte engagieren. Welche Kommunikationskanäle wann und in welcher Kombination zum Einsatz kommen (soziale Medien, vertraulicher bilateraler Kontakt, Initiative im UN-Menschenrechtsrat usw.), hängt von der Situation und der angestrebten Wirkung ab.
4. In China tätige Schweizer Unternehmen werden bereits heute durch die Schweizer Vertretungen in China sowie durch das SECO und das EDA in Bern auf die bestehenden Risiken und auf die Erwartungen des Bundesrats zur menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung aufmerksam gemacht.Der Bund hat zu diesem Thema auch einen Runden Tisch organisiert und Gespräche mit den Verbänden des Maschinen- und des Textilsektors geführt. Im September 2021 findet das erste Schweizer Forum "Wirtschaft und Menschenrechte" statt. Dieses soll Unternehmen und anderen Interessengruppen als Plattform dienen, um Herausforderungen für die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht zu diskutieren und die Zusammenarbeit zu fördern.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.