Fünfjähriges Moratorium für die geplante UKW-Zwangsabschaltung. Erneute Vergabe von UKW-Funkkonzessionen für die Periode vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029
21.4037 · Motion · 2021-09-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, per 1. Januar 2025 erneut für fünf Jahre gültige UKW-Funkkonzessionen zu vergeben.
Begründung
Auf die Motion 21.3554 antwortete der Bundesrat, dass die früher per Ende 2022 geplante Zwangsabschaltung aller Schweizer UKW-Sender nun auf "Ende 2024" (Ablauf der UKW-Funkkonzessionen) verschoben wurde.
Doch auch diese um zwei Jahre herausgeschobene UKW-Zwangsabschaltung ist gegen das Volk gerichtet. Erstens wird keines unserer Nachbarländer UKW in den nächsten Jahren abschalten. Das würde bedeuten, dass nach der UKW-Zwangsabschaltung nur noch ausländische UKW-Sender in der Schweiz empfangen werden könnten. Dies entspricht nicht dem Volkswillen. Zweitens haben 58 Prozent aller Schweizer Autos keinen DAB+-Empfang und sind damit weiterhin auf UKW angewiesen. Drittens kann es nicht im Interesse des Bundesamts für Umwelt liegen, dass Millionen von funktionierenden Radioapparaten von einem Tag auf den anderen zu Elektroschrott werden.
Aus den genannten Gründen soll ein fünfjähriges Moratorium für die geplante UKW-Zwangsabschaltung beschlossen und der Bundesrat beauftragt werden, per 1. Januar 2025 erneut für fünf Jahre gültige UKW-Funkkonzessionen zu vergeben.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Im August 2021 hat der überwiegende Teil der Privatradios und die SRG definitiv entschieden, ab 2025 auf die Verbreitung ihres Programms über UKW zu verzichten. Die verlängerten UKW-Funkkonzessionen der Privatradios und auch jene der SRG laufen dann ab. Es handelt sich also nicht um eine Zwangsabschaltung. Der Bundesrat hat keinen Anlass, diesen Entscheid nicht zu akzeptieren. Im Gegenteil: Der Bundesrat hat den Umstieg auf DAB+ regulatorisch begleitet, und die UKW-Verbreitung ist seit 2020 freiwillig.
Die digitale Radionutzung nimmt stetig zu. Die Radios haben die Abschaltung im Wissen beschlossen, dass es im Ausland weiterhin UKW geben wird. Ausländische Programme sind zumindest entlang der Grenzen schon heute empfangbar. Daran wird sich nichts ändern, da auch die Nachbarländer ihr DAB+-Angebot massiv ausbauen. Der Bundesrat hat keine Bedenken, dass das Publikum nach der UKW-Abschaltung nur noch ausländische UKW-Sender nutzen wird. Denn die Hörerinnen und Hörer sind ihrem Programm in der Regel sehr treu und werden, wie frühere Erfahrungen zeigen, mit ihrem Programm rasch auf die neue Technologie wechseln.
Mit der Abschaltung Ende 2024 erhält das Publikum mehr Zeit für die Umrüstung zu Hause und in den Autos. Heute hören 86 Prozent die Radioprogramme gelegentlich oder regelmässig über digitale Kanäle (DAB+ oder Internet). In allen neu verkauften Fahrzeugen ist DAB+ standardmässig eingebaut, 58 Prozent der Autofahrenden nutzen DAB+- oder Internetradio, und 30 Prozent hören im Auto kein Radio. Umrüstungen können heute auch sehr einfach und kostengünstig mit einem DAB+-Adapter vorgenommen werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.