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21.4125 · Motion · 2021-09-29

Departement des Innern

Abschreibungsantrag liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Anpassungen vorzunehmen, dass tierische Schlachtnebenprodukte für Tierfutter wieder verwendet werden können.

Begründung

In der EU wurde das Verbot zur Verfütterung von tierischen Nebenprodukten aufgehoben. Die Verwendung von verarbeitetem tierischen Protein von Schweinen in Geflügelfutter und umgekehrt von Geflügel in Schweinefutter ist wieder erlaubt, vorausgesetzt das Material stammt aus der Schlachtung gesunder Tiere.

Das verarbeitete tierische Protein kann Sojaextraktionsschrot in erheblichen Mengen ersetzt werden. Im Sinn der Kreislaufwirtschaft und der Transformation zu einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft sind Kreisläufe zu schliessen und Nährstoffverluste zu minimieren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.