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21.4297 · Postulat · 2021-10-01

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, wie in den Betrieben der öffentlichen Verpflegung und Gastronomie der Anteil regionaler und pflanzlicher Lebensmittel erhöht werden könnte und inwiefern grosskalibriges Gemüse, das im Detailhandel keinen Absatz findet, in der öffentlichen Verpflegung eingesetzt werden könnte.

Begründung

Das selber gesetzte Ziel der Ernährungsstrategie des Bundes beinhaltet unter anderem eine möglichst regionale, saisonale Ernährung und eine Reduktion des Fleischkonsums auf einen Drittel des Status quo.

Im Sinne der Freiheit der Konsumierenden steht es jeder Person frei, sich zu Hause zu verpflegen wie es ihr beliebt und das ist auch richtig so. Auch in der öffentlichen Verpflegung und der Gastronomie soll Wahlfreiheit hochgeachtet werden und keine Überregulierung stattfinden, doch hätte der Bund hier einen einfachen Hebel, gleichzeitig für mehr Regionalität und Saisonalität zu sorgen und einen stärkeren Fokus auf pflanzliche Lebensmittel zu legen, ohne dass dies dem Genuss abträglich wäre. Auch die Verwendung von gross kalibriertem Gemüse oder Obst mit Hagelschäden, das im Detailhandel keinen Absatz findet, wäre in der öffentlichen Gastronomie sinnvoll und sollte im Sinne der Vermeidung von Foodwaste und Ernteausfällen vom Bund gefördert und unterstützt werden. Da die öffentlichen Verpflegungsstätten von Bundesgeldern finanziert werden, würden für die Betriebe keine Mehrkosten oder Zusatzaufwendungen entstehen. Die investierten Gelder hätten dadurch einen dreifachen Nutzen: sie tragen bei zur Erreichung der Ernährungsziele des Bundes, unterstützen die regionale Landwirtschaft durch faire Abnahmeverträge mit den umliegenden Bauern und tragen zur Vermeidung von Foodwaste und Ernteausfällen bei, indem sämtliches geniessbares Gemüse verwendet wird, das vom Detailhandel zurückgeschickt würde.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Jahr 2015 hat die Schweiz gemeinsam mit mehr als 190 Staaten die UN-Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Damit ist auch die Schweiz aufgefordert, bis 2030 die Nahrungsmittelverluste pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene zu halbieren und die entstehenden Nahrungsmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferkette zu verringern. Bezüglich der Reduktion der vermeidbaren Lebensmittelverluste erarbeitet der Bundesrat im Rahmen der Erfüllung des Postulats Chevalley (18.3829) einen Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung, der voraussichtlich im ersten Quartal 2022 verabschiedet wird.

Der Bundesrat hat zahlreiche Fördermassnahmen für eine vielseitige, ausgewogene und nachhaltige Ernährung und weniger Lebensmittelverschwendung in Verpflegungsbetrieben getroffen. So hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) in den letzten Jahren Qualitätsstandards für eine ausgewogene und nachhaltige Ernährung festgelegt.

Diese Standards werden in der privaten Gemeinschaftsgastronomie und den Verpflegungsbetrieben des Bundes (in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischem Personalamt) gefördert und bereits angewandt. Stand dabei zuerst die Gesundheit im Zentrum, werden sie nun überarbeitet, um auch den Aspekt der Nachhaltigkeit zu stärken. Die Empfehlungen des BAFU zur öffentlichen Beschaffung im Bereich Lebensmittel werden berücksichtigt. Der Fokus liegt auf dem Ausbau des vegetarischen Angebots, dem Food Waste, der Auswahl an nachhaltig erzeugten Lebensmitteln, der Saisonalität und auf heimischen Produkten. Die Qualitätsstandards für eine ausgewogene und nachhaltige Ernährung sind Bestandteil des Verpflegungskonzepts und damit auch der Verträge des Bundes mit den Verpflegungsdienstleistern. Bis Ende 2022 wird eine Selbstevaluation eingeführt, was auch die Festlegung und Überwachung von Zielen ermöglichen wird.

Die vom Bund beauftragten Gemeinschaftsgastronomiebetriebe beziehen von Grossisten bereits vorbereitetes (geschältes, geschnittenes usw.) Gemüse. Dadurch können sie Personalkosten einsparen, die Volumen besser kontrollieren und Lebensmittelverschwendung vermeiden. Die Gemeinschaftsgastronomiebetriebe sind im Übrigen gehalten, strenge Hygieneregeln und Kostenvorgaben einzuhalten. Sie zu verpflichten, gross kalibriertes Gemüse zu verwenden, würde bedingen, bestehende Verträge anzupassen, was sich auf die Kosten auswirken könnte.

Angesichts der laufenden Aktivitäten ist der erste Teil des Postulats bereits erfüllt. Der Vorschlag, gross kalibriertes Gemüse zu verwenden, liesse sich in der Gemeinschaftsgastronomie nur schwer und nur kostenaufwändig umsetzen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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