21.4489 · Interpellation · 2021-12-16
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Der Bundesrat soll darlegen, wie angesichts des Abbaus von 30 Stellen beim versetzbaren Personal der DEZA die fachlich kompetente Bearbeitung von Fragen wie Klima, Biodiversität, Wasser und Ernährungssicherheit, aber auch Gesundheit, Bildung und Berufsbildung weiterhin gewährleistet werden kann. Diese Fragen sind nicht nur für die Aussen- und Entwicklungspolitik wichtig, sie sind auch für die Sicherheit der Schweiz von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
2. Der Bundesrat soll aufzeigen, wie die im Rahmen des Personalabbau- und Reorganisationsprozesses ("fit for purpose") bei der DEZA - verbunden mit einer zentralisierten Personalverwaltung bei der Direktion für Ressourcen - die grosse Verunsicherung des Personals korrigiert und das Vertrauen des Personals und damit seine bisher hohe Arbeitsmotivation zurückgewonnen werden können.
Begründung
Das EDA hat bei der DEZA 30 Stellen beim versetzbaren Personal gestrichen. Wenn von 300-350 versetzbaren Mitarbeiter:innen in der DEZA ausgegangen wird, dann bedeutet dieser Abbau rund 10 Prozent dieser hochqualifizierten Fachstellen. Mit diesen Stellen will das EDA das Aussennetz der Schweiz und insbesondere die Kleinstvertretungen stärken. Die NZZ hat am 25. August 2021 darüber berichtet. Mit dem Abbau schwächt das EDA die fachlich qualifizierte Bearbeitung von Themen wie Klima, Biodiversität, Wasser und Ernährungssicherheit, alles Themen von grosser Bedeutung. Sie stehen denn auch im Zentrum der UNO-Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030. Der in Verfassung und Gesetz festgeschriebene Auftrag an die Entwicklungszusammenarbeit setzt eine fachlich und entwicklungspolitisch kompetente Bearbeitung voraus. Diese wird mit diesem Stellenabbau geschwächt.
Im Rahmen des Stellenabbau- und Reorganisationsprozesses ("fit for purpose") der DEZA verlieren auch Einheiten Stellen, welche die erwähnten Themen fachlich bearbeiten. Die hohe fachliche Qualität der Projektarbeit und die Mitwirkung an multilateralen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung der SDGs - denken wir nur an die hervorvorragende Stellung der Schweiz in Fragen der Wassersicherheit ("blue peace") - können mit dem Abbau nicht aufrechterhalten werden. Zudem hat, wie die NZZ bemerkt, die Handhabung dieses Abbauprozessess zu Unruhe, Unsicherheit und schwindender Arbeitsmotivation geführt. Die Mitarbeiter:innen der DEZA haben sich über viele Jahre hinweg als besonders hoch motiviert und mit einer hohen Identifikation mit der Arbeit ausgezeichnet. Der Stellenabbau und der "fit for purpose"-Prozess gefährden folglich diese hohe Einsatzbereitschaft.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) befindet sich in einem Reorganisationsprozess. Ziel ist es, die DEZA für die künftigen Herausforderungen adäquat aufzustellen: Die internationale Zusammenarbeit (IZA) ist vielschichtiger geworden und berücksichtigt namentlich die Abhängigkeiten zwischen der globalen multilateralen Zusammenarbeit - beispielsweise im Bereich Klima -, der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zur Überwindung von extremer Armut sowie der humanitären Hilfe, die Leben rettet und Leid lindert. Die DEZA wird ihre Aufgaben aus einer gesamtheitlicheren Sicht verfolgen, um mehr Wirkung zu erzielen. Dieser Ansatz findet sich auch in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, welche die Schweiz 2015 zusammen mit allen anderen UNO-Mitgliedsstaaten angenommen hat.
Ein dichtes und belastbares Aussennetz ist gerade in Krisensituationen zentral. Parallel, aber unabhängig vom Reorganisationsprozess der DEZA, hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) deshalb am 23. April 2020 das Projekt "Rebalancing" lanciert und Ende 2020 beschlossen, bis 2024 insgesamt 35 Stellen von der Zentrale in Bern ins Aussennetz zu verlagern. Dazu tragen neben der DEZA auch andere Direktionen direkt oder indirekt bei. Die Verstärkung im Aussennetz folgt den aussenpolitischen Prioritäten, darunter auch jenen der IZA.
1. Das Mandat der DEZA gemäss den gesetzlichen Grundlagen und der aktuellen IZA-Strategie 2021-2024 bleibt unverändert. Die Expertise und die fachliche Beratung innerhalb der DEZA werden dabei gestärkt und gebündelt. Die Reorganisation der DEZA trägt zugleich den Vorgaben des Projektes "Rebalancing" Rechnung, indem das Synergiepotenzial gezielt genutzt wird, die Prozesse vereinfacht und Stellen sowie gewisse Aufgaben und Kompetenzen ins Aussennetz verlagert werden. Synergien werden dank der integralen Arbeit der humanitären Hilfe bei länger anhaltenden Krisen und der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit realisiert.
2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Reorganisationen zu Unsicherheiten führen. Aus diesem Grund pflegt die Direktion der DEZA einen engen Austausch mit allen Mitarbeitenden an der Zentrale und im Aussennetz sowie der Personalkommission. Zudem gab es Mitte Dezember 2021 einen Austausch mit den Personalverbänden.
Entlassungen im Zuge der Reorganisation sind nicht vorgesehen. Im Dezember 2021 wurden die Mitglieder der künftigen Direktion ernannt; sobald alle Mitarbeitenden Kenntnis haben, welche Stelle sie ab dem Inkrafttreten der neuen Organisationsstruktur per 1. September 2022 einnehmen, dürfte ein Teil der Unsicherheit ausgeräumt sein. Die Erarbeitung der inhaltlichen Neuerungen erfolgt massgeblich durch die Mitarbeitenden selber und wird für das gute Gelingen der Reorganisation, aber auch für die Identifikation mit den Veränderungen wesentlich sein. Die Handlungsfelder der Reform wurden zusammen mit der Belegschaft identifiziert und die Analyse von dieser breit geteilt.
Antwort des Bundesrates.