22.3015 · Motion · 2022-02-04
Departement des Innern
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, unter Regelung der gegenseitigen Aufgaben und Verantwortung mit den Kantonen sowohl die Finanzierung der Einführung wie auch die kostendeckende Finanzierung des Unterhalts und Betriebs sowie der Weiterentwicklung des EPD und seiner Infrastruktur langfristig sicherzustellen. Gleichzeitig hat der Bundesrat dafür zu sorgen und soweit notwendig die rechtlichen Grundlagen anzupassen,
- dass das EPD benutzertauglich wird, einfach zugänglich ist (inkl. eID), Administration abbaut und für alle Betroffenen einen Mehrwert bringt,
- dass die technische und organisatorische Komplexität des EPD reduziert wird und eine zentrale EPD-Infrastruktur für die Datenablage der Patientinnen und Patienten sowie für den Datenaustausch mit Gesundheitsfachpersonen zur Verfügung steht,
- dass die EPD-Infrastruktur einfach in die digitalen Geschäftsprozesse zwischen den Gesundheitsfachpersonen eingebunden werden kann.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat anerkennt die Anliegen der Motion, welche sich mit den Erkenntnissen aus dem Bericht in Erfüllung des Postulats 18.4328 Wehrli "Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?" decken. So hat der Bericht insbesondere festgestellt, dass die Aufgaben- und Kompetenzverteilung sowie die Betriebsfinanzierung aktuell nicht ausreichend geregelt sind. In diesem Sinne hat der Bundesrat am 11. August 2021 entschieden, das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG; SR 816.1) einer grundlegenden Prüfung zu unterziehen. Basierend auf den Ergebnissen der Prüfung hat der Bundesrat am 27. April 2022 entschieden, eine Revision des EPDG im Sinne der vorliegenden Motion anzustossen.
Basierend auf den Rückmeldungen der Kantone und Stammgemeinschaften ist es jedoch nicht vorgesehen, dass das EPD künftig auf einer einzigen physischen zentralen Infrastruktur basiert. Am dezentralen System der Stammgemeinschaften soll festgehalten werden. Allerdings entsteht durch die Interoperabilität der Stammgemeinschaften eine virtuelle zentrale Infrastruktur. Zudem soll mit der Gesetzesrevision eine zentrale Datenablage, die z.B. durch eine einzige Stammgemeinschaft betrieben wird, ermöglicht werden. Damit soll u.a. der Austausch von dynamischen Daten unterstützt werden.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.