22.3165 · Postulat · 2022-03-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zum Einsatz von Notstromaggregaten zum vollständigen oder teilweisen Decken einer allfälligen Versorgungslücke durchzuführen.
Begründung
Der Bundesrat will die Projektierung von zwei Gasturbinenkraftwerken mit je rund 500 MW Leistung vorantreiben, um kurzfristige Versorgungslücken mit Strom ab 2025 zu decken. Laut dem Bericht von Frontier economics könnte diese Lücke 47 h dauern und 66 GWh (im Extremfall 500 h und 690 GWh) betragen.
Im Dezember 2021 wurde in der Interpellation 21.4587 gefragt, ob Teile dieses Bedarfs durch den Einsatz von Notstromaggregaten abdeckt werden könnten, die dezentral in der ganzen Schweiz verteilt sind. Die Antworten zur Interpellation werden verdankt, legen jedoch offen, dass das Konzept eines konzertierten Einsatzes dieser Aggregate nicht im Detail studiert wurde. Vielmehr ergibt sich Klärungsbedarf:
1. Es ist nicht bekannt wie viele Notstromaggregate es in der Schweiz gibt. Die letzten Zahlen datieren von 2014. In der Zwischenzeit wurden in der Schweiz viele Datencenter mit solchen Aggregaten gebaut.
2. Im Bericht wird angenommen, nur 1/8 der Anlagen wären bereit, im Fall einer Knappheit einzuspringen. Diese Annahme ist nicht nachvollziehbar.
3. Es wird nicht darauf eingegangen, dass diese Anlagen dezentral aufgestellt sind und dass dies in einer Notversorgung grosse Vorteile hat.
4. Kosten für die Integration werden erwähnt, aber nicht beziffert. Ausserdem wäre ein Betrieb möglich, welcher nur die dafür dedizierten Anlagen versorgt und keine Umrüstung verlangt, aber in der Summe zu erheblichen Entlastungen führen würde.
5. Die Frage der Vorratshaltung wird erwähnt, aber nicht abgehandelt. Anlagen am Gasnetz sind in der vergleichbaren Situation wie eine Gasturbine. Ölbetriebene Notstromaggregate könnten in einer Notlage ev. wegen der Öl Pflichtlager sogar besser versorgt werden, betreibt die Schweiz doch keine Pflichtlager für Erdgas.
Da bei den Kosten für diese Notversorgung insbesondere die Kapitalkosten entscheidend sind, erscheint es notwendig, den Einsatz der Notstromaggregate genauer zu untersuchen und zu analysieren, ob eines oder beide der Kraftwerke durch Notstromaggregate eingespart werden könnten. Man müsste auch prüfen, ob es nicht marktnähere und günstigere Möglichkeiten gäbe, die notwendigen Kapazitäten sicher zu stellen, als eine staatliche Kommissionierung von Gasturbinen, beispielsweise durch eine Ausschreibung für Notstrombetrieb und Demand-Side Management.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Laufe dieses Jahres wird das Bundesamt für Umwelt (BAFU) neue, aktualisierte Daten über die installierte Leistung der Notstromaggregate in der Schweiz veröffentlichen. Bereits heute bieten gewisse Unternehmen an, durch einen aggregierten Einsatz der vorhandenen Notstromgruppen Regelenergie an die Swissgrid zu liefern (Systemdienstleistungen). Die Erfahrung dieser Unternehmen hat gezeigt, dass aus wirtschaftlicher und technischer Sicht nur ein Teil dieser installierten Aggregate dafür geeignet ist, Energie ins Netz einzuspeisen, sei es aufgrund der Grösse der Anlagen oder wegen mangelnder technischer Kompatibilität. Zudem sind längst nicht alle Eigentümerinnen und Eigentümer bereit, ihre Notstromaggregate für andere Zwecke als die Notstromversorgung ihrer eigenen Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund ist die Annahme realistisch, wonach im Notfall nur ein Achtel der Anlagen zur Verfügung stünde.
Ohne Zweifel bietet die dezentralisierte Lage der Notstromaggregate gewisse Vorteile. Ob jedoch die lokalen Stromnetze die von diesen Anlagen produzierte Leistung aufnehmen können, muss von Fall zu Fall geprüft werden. Unter Umständen müssten lokale Netzverstärkungen vorgenommen werden, die von den Verteilnetzbetreibern (VNB) kurz- bis mittelfristig nicht geplant sind.
Der Zweck von Reservekraftwerken besteht darin, eine landesweite Knappheit zu bewältigen. Sie dienen nicht dazu, einzelne Infrastrukturen mit Strom zu versorgen. Im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Vertiefung des Konzepts der Reservekraftwerke soll auch der Einsatz lagerfähiger Flüssigbrennstoffe in Betracht gezogen werden. Dasselbe gilt für die Frage, ob ein Teil der vorgesehenen Leistung der Reservekraftwerke durch den Einsatz von Notstromaggregaten abgedeckt werden kann.
Der Bundesrat hat in seinem Entwurf zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auch den alternativen Lösungen und der Energiereserve Rechnung getragen. So soll die Energiereserve über ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren durch die Swissgrid kontrahiert werden. An der Reserve sollen nicht nur Speicherkraftwerke und Betreiber von Speichern, sondern auch abschaltbare Lasten teilnehmen können.
Ein zusätzlicher Bericht in Beantwortung des Postulats würde die Erkenntnisse, die im Zuge der derzeitigen Arbeiten zu den Reservekraftwerken gewonnen werden, nur geringfügig bereichern. Zudem wäre die zeitliche Koordination mit den laufenden Abklärungen nicht gegeben.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.